Frankfurt-Höchst: Sachstandserfragung zur Anregung OM 1333 "Muss erst etwas Ernsteres passieren?"
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- Wann ist mit einer Säuberung des Brückenbereichs (Bausubstanz sowie Fußweg) zu rechnen?
- Welche baulichen Maßnahmen können ergriffen werden, den Brückenbereich vor der Ansiedlung von Tauben zu schützen (Taubenabhaltevorrichtungen)?
- Wann erfolgt die Beschilderung der Verbotsschilder "Tauben füttern verboten" in der Bruno-Asch-Anlage?
Begründung
Anregung OM 1333 "Muss erst etwas Ernsteres passieren?" Vorgang: OM 1333/22 OBR 6; ST 956/22 Mit Ortsbeiratsbeschluss und oben genannter Anregung vom 11.01.2022 wurde das Anliegen der Säuberung der Höchster Eisenbahnbrücke sowie die Anbringung von Verbotsbeschilderung ("Tauben füttern verboten") in der Bruno-Asch-Anlage beantragt. Die Verschmutzung des Brückenbereichs (u. a. durch Taubenkot) hat in den letzten Monaten deutlich zugenommen. Des Weiteren ist immer wieder zu beobachten, dass der Taubenkot auf dem Fußweg bei Regen zu einer Rutschgefahr führt. Darüber hinaus greift der Taubenkot außerhalb des Fußweges auch die Bausubstanz (der in der Vergangenheit aufwendig sanierten historischen Bahnbrücke) an.