Zukunft des Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-Straße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 456
entstanden aus Vorlage:
OF 159/8 vom
02.05.2017 Betreff: Zukunft des Kleinen Einkaufszentrums in der
Thomas-Mann-Straße Vorgang: OM 1155/17 OBR 8; ST 644/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was versteht der Magistrat darunter, dass das
Projekt "Vitalisierung des Kleinen Zentrums" im Zuge der städtebaulichen
Weiterentwicklung der Nordweststadt im Sinne des 2011/12 durchgeführten
städtebaulichen Ideenwettbewerbs "Neue Ideen für die Nordweststadt" nur als
private Baumaßnahme verwirklicht werden kann? Bedeutet dies, dass die Stadt
einen etwaigen Abriss und einen Neubau an dieser Stelle nicht aktiv begleiten
wird? 2. Derzeit sind laut
Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 v. 26.06.1965 nur ein- bis zweigeschossige Gebäude
möglich, auf den Discount-Markt sollen aber drei Geschosse plus Staffelgeschoss
aufgesetzt werden. Auf welcher planungsrechtlichen
Grundlage wäre ein Neubebauung des gesamten Zentrumsareals mit einer
Mischnutzung Wohnen/Einzelhandel/Gemeindebedarf überhaupt möglich? 3. Ist der Magistrat zur Steuerung
des Projekts auch bereit, die im Amtsgericht Frankfurt am Main im Wege der
Zwangsvollstreckung zur Versteigerung am 27.06.2017 anstehenden Grundstücke
Flur 15 Flurstücke 19/1, 20/1, 21/1, 40/218 und 40/220 (Gebäude-, Verkehrs- und
Freifläche Thomas-Mann-Straße 6 a- c) durch die städtische
Wohnungsbaugesellschaft ABG zu erwerben und anschließend - nach
Beschlussfassung einer neuen städtebaulichen Leitlinie - entweder zu veräußern
oder selbst zu entwickeln? Begründung: Auf die Begründung zur Anregung an den Magistrat vom
19.01.2017, OM 1155, wird verwiesen. Die in der Stellungnahme des
Magistrats vom 27.03.2017, ST 644, gemachten Ausführungen der stehe zu der
entstandenen Zielplanung einer neuen Wohnbebauung mit integriertem Einzelhandel
und Sozialräumen sowie der Öffnung des Kleinen Zentrums zur Thomas-Mann-Straße,
wird vom Ortsbeirat begrüßt, denn eine städtebauliche Neuordnung dieser
Grundstücke ist dringend geboten, um einen völligen Funktionsverlust dieses
ursprünglich für die Nahversorgung geplanten Standortes abzuwenden. Die
Neuplanung mit Wohnräumen sollte Angebote der Nahversorgung und soziale
Nutzungen vorsehen. Die angekündigte Zwangsversteigerung des Objekts bringt
erneut die Frage ins Spiel, ob die Stadt beziehungsweise die ABG nicht bereit
wäre, die Grundstücke nebst Gebäuden zunächst zu erwerben, um sie nach
Fertigstellung einer konkreten Neuplanung des Areals mit Änderung des
Bebauungsplanes NW 103 c Nr. 1 selbst zu entwickeln oder an einen privaten
Investor wieder zu veräußern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2017, OM 1155
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.03.2017, ST 644
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.09.2017, ST 1652
Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61 0