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Zukunft des Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-Straße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 456 entstanden aus Vorlage: OF 159/8 vom 02.05.2017 Betreff: Zukunft des Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-Straße Vorgang: OM 1155/17 OBR 8; ST 644/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was versteht der Magistrat darunter, dass das Projekt "Vitalisierung des Kleinen Zentrums" im Zuge der städtebaulichen Weiterentwicklung der Nordweststadt im Sinne des 2011/12 durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs "Neue Ideen für die Nordweststadt" nur als private Baumaßnahme verwirklicht werden kann? Bedeutet dies, dass die Stadt einen etwaigen Abriss und einen Neubau an dieser Stelle nicht aktiv begleiten wird? 2. Derzeit sind laut Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 v. 26.06.1965 nur ein- bis zweigeschossige Gebäude möglich, auf den Discount-Markt sollen aber drei Geschosse plus Staffelgeschoss aufgesetzt werden. Auf welcher planungsrechtlichen Grundlage wäre ein Neubebauung des gesamten Zentrumsareals mit einer Mischnutzung Wohnen/Einzelhandel/Gemeindebedarf überhaupt möglich? 3. Ist der Magistrat zur Steuerung des Projekts auch bereit, die im Amtsgericht Frankfurt am Main im Wege der Zwangsvollstreckung zur Versteigerung am 27.06.2017 anstehenden Grundstücke Flur 15 Flurstücke 19/1, 20/1, 21/1, 40/218 und 40/220 (Gebäude-, Verkehrs- und Freifläche Thomas-Mann-Straße 6 a- c) durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG zu erwerben und anschließend - nach Beschlussfassung einer neuen städtebaulichen Leitlinie - entweder zu veräußern oder selbst zu entwickeln? Begründung: Auf die Begründung zur Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1155, wird verwiesen. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 644, gemachten Ausführungen der stehe zu der entstandenen Zielplanung einer neuen Wohnbebauung mit integriertem Einzelhandel und Sozialräumen sowie der Öffnung des Kleinen Zentrums zur Thomas-Mann-Straße, wird vom Ortsbeirat begrüßt, denn eine städtebauliche Neuordnung dieser Grundstücke ist dringend geboten, um einen völligen Funktionsverlust dieses ursprünglich für die Nahversorgung geplanten Standortes abzuwenden. Die Neuplanung mit Wohnräumen sollte Angebote der Nahversorgung und soziale Nutzungen vorsehen. Die angekündigte Zwangsversteigerung des Objekts bringt erneut die Frage ins Spiel, ob die Stadt beziehungsweise die ABG nicht bereit wäre, die Grundstücke nebst Gebäuden zunächst zu erwerben, um sie nach Fertigstellung einer konkreten Neuplanung des Areals mit Änderung des Bebauungsplanes NW 103 c Nr. 1 selbst zu entwickeln oder an einen privaten Investor wieder zu veräußern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1155 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1652 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61 0