Zukunft des Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST
1652
Betreff: Zukunft des
Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-Straße Zu 1: Das Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs
zum kleinen Zentrum Thomas-Mann- Straße 6 führte 2012 zu Vorschlägen, die
unabhängig von Eigentumsverhältnissen von einem Abriss und Neubau ausgingen. Da
das kleine Zentrum ausschließlich von privaten Gebäuden bestimmt wird, wurde
2013 eine kleine Nachuntersuchung beauftragt, die die Berücksichtigung von
Eigentumsverhältnissen und zeitlich unterschiedlichen Veränderungsmöglichkeiten
in einer städtebaulichen Studie zum Ziel hatte. Dabei hat der Magistrat -
Stadtplanungsamt - mit allen Eigentümern den Dialog gesucht. Es wurden sowohl
Veränderungswünsche und Verkaufsabsichten ausgelotet, als auch die Wünsche der
Bewohner und Nutzer rund um das Zentrum in Verbindung mit den Ergebnissen der
Studie besprochen. Schon 2014 wurde deutlich, dass nur der Eigentümer der
Liegenschaft mit dem "Netto"-Laden eine Veränderungsbereitschaft zeigte, weil
sonst der Netto geschlossen hätte. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Ämtern
konnte ein arrondiertes Baugrundstück gebildet werden, damit der Ankermieter
des Kleinen Zentrums bleibt und neue Räume bekommt. Zudem wurde eine
Aufstockung des Neubaus mit Wohnungen zum Ziel gesetzt. Entsprechend wird ein
Bauantrag eingereicht werden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird Veränderungen
im Bereich des Kleinen Zentrums weiter aktiv begleiten und unterstützen.
Zu 2: Unter der Voraussetzung der Bereitschaft der
privaten Grundstückseigentümer ist der Magistrat bereit, mit einem
Bebauungsplan das kleine Zentrum neu zu ordnen, damit mögliche Bauvorhaben im
Sinne der oben erwähnten Nachuntersuchung einfacher und transparenter
ermöglicht werden können. Damit wäre auch eine Verbesserung der
Aufenthaltsqualität und Öffnung des kleinen Zentrums zur Thomas- Mann- Straße
verbunden. Zu 3: Der Magistrat ist informiert, dass die
Zwangsvollstreckung der zentralen Liegenschaften Thomas- Mann- Straße 6, wie
immer in den letzten Jahren, wieder abgewendet wurde. Die Zielsetzungen zur Entwicklung des Kleinen
Zentrums für die Zukunft sind, wie vom Ortsbeirat aufgeführt und im Wettbewerb
artikuliert, die Stärkung des Zentrums durch feste Verankerung des
Einzelhandels, gemischt mit Wohnen sowie Einbindung sozialer Einrichtungen und
Anknüpfung an den öffentlichen Grünzug. Dazu gibt es die Möglichkeit,
Wohnungsbaugesellschaften wie etwa die ABG einzubinden. Voraussetzung für die
aktive Mitarbeit der Gesellschaften ist ein entsprechender Bebauungsplan.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.05.2017, V 456