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Zukunft des Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1652 Betreff: Zukunft des Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-Straße Zu 1: Das Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs zum kleinen Zentrum Thomas-Mann- Straße 6 führte 2012 zu Vorschlägen, die unabhängig von Eigentumsverhältnissen von einem Abriss und Neubau ausgingen. Da das kleine Zentrum ausschließlich von privaten Gebäuden bestimmt wird, wurde 2013 eine kleine Nachuntersuchung beauftragt, die die Berücksichtigung von Eigentumsverhältnissen und zeitlich unterschiedlichen Veränderungsmöglichkeiten in einer städtebaulichen Studie zum Ziel hatte. Dabei hat der Magistrat - Stadtplanungsamt - mit allen Eigentümern den Dialog gesucht. Es wurden sowohl Veränderungswünsche und Verkaufsabsichten ausgelotet, als auch die Wünsche der Bewohner und Nutzer rund um das Zentrum in Verbindung mit den Ergebnissen der Studie besprochen. Schon 2014 wurde deutlich, dass nur der Eigentümer der Liegenschaft mit dem "Netto"-Laden eine Veränderungsbereitschaft zeigte, weil sonst der Netto geschlossen hätte. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Ämtern konnte ein arrondiertes Baugrundstück gebildet werden, damit der Ankermieter des Kleinen Zentrums bleibt und neue Räume bekommt. Zudem wurde eine Aufstockung des Neubaus mit Wohnungen zum Ziel gesetzt. Entsprechend wird ein Bauantrag eingereicht werden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird Veränderungen im Bereich des Kleinen Zentrums weiter aktiv begleiten und unterstützen. Zu 2: Unter der Voraussetzung der Bereitschaft der privaten Grundstückseigentümer ist der Magistrat bereit, mit einem Bebauungsplan das kleine Zentrum neu zu ordnen, damit mögliche Bauvorhaben im Sinne der oben erwähnten Nachuntersuchung einfacher und transparenter ermöglicht werden können. Damit wäre auch eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Öffnung des kleinen Zentrums zur Thomas- Mann- Straße verbunden. Zu 3: Der Magistrat ist informiert, dass die Zwangsvollstreckung der zentralen Liegenschaften Thomas- Mann- Straße 6, wie immer in den letzten Jahren, wieder abgewendet wurde. Die Zielsetzungen zur Entwicklung des Kleinen Zentrums für die Zukunft sind, wie vom Ortsbeirat aufgeführt und im Wettbewerb artikuliert, die Stärkung des Zentrums durch feste Verankerung des Einzelhandels, gemischt mit Wohnen sowie Einbindung sozialer Einrichtungen und Anknüpfung an den öffentlichen Grünzug. Dazu gibt es die Möglichkeit, Wohnungsbaugesellschaften wie etwa die ABG einzubinden. Voraussetzung für die aktive Mitarbeit der Gesellschaften ist ein entsprechender Bebauungsplan. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 456