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Praunheimer Bunker an der Heerstraße

Vorlagentyp: V

Begründung

Vorgang: ST 414/08 Der Praunheimer Bunker befindet sich an der Heerstraße und wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkauft. In der Stellungnahme ST 414 hat der Magistrat auf Anfrage dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Bunker nicht zum Verkauf steht. Den Mietern der Räume im Bunker wurde zum Ende des Monats Juli gekündigt, auch die Nutzer von Gärten an der zu Olbrichstraße gelegenen Bunkerseite wurden aufgefordert, die Gärten bis Ende Juni zu räumen. Für den gesamten Bereich existiert lediglich ein Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1927. Bei den Anwohnern herrscht eine große Unsicherheit darüber, was auf dem Areal geschehen wird, zumal der Abriss der großen Bunkeranlage mit Langzeitlärm verbunden wäre. Der Bunker steht unter Denkmalschutz.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.05.2017, V 450 entstanden aus Vorlage: OF 166/7 vom 29.04.2017 Betreff: Praunheimer Bunker an der Heerstraße Vorgang: ST 414/08 Der Praunheimer Bunker befindet sich an der Heerstraße und wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkauft. In der Stellungnahme ST 414 hat der Magistrat auf Anfrage dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Bunker nicht zum Verkauf steht. Den Mietern der Räume im Bunker wurde zum Ende des Monats Juli gekündigt, auch die Nutzer von Gärten an der zu Olbrichstraße gelegenen Bunkerseite wurden aufgefordert, die Gärten bis Ende Juni zu räumen. Für den gesamten Bereich existiert lediglich ein Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1927. Bei den Anwohnern herrscht eine große Unsicherheit darüber, was auf dem Areal geschehen wird, zumal der Abriss der großen Bunkeranlage mit Langzeitlärm verbunden wäre. Der Bunker steht unter Denkmalschutz. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Gibt es für den Bunker bereits eine Abrissgenehmigung oder wurde eine solche angefragt? 2. Gibt es eine Genehmigung für einen Eingriff in die Bunkeranlage, z. B. für das "Herausschneiden" von Fensterblöcken und wäre eine solche Genehmigung überhaupt erforderlich? 3. Sind dem Magistrat Pläne für das Gelände bekannt (Bauvoranfrage) oder existiert bereits eine Baugenehmigung? 4. Welche Art von Bebauung wäre auf dem Gelände möglich? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.03.2008, ST 414 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1606 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 63 0