Praunheimer Bunker an der Heerstraße
Begründung
Vorgang: ST 414/08 Der Praunheimer Bunker befindet sich an der Heerstraße und wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkauft. In der Stellungnahme ST 414 hat der Magistrat auf Anfrage dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Bunker nicht zum Verkauf steht. Den Mietern der Räume im Bunker wurde zum Ende des Monats Juli gekündigt, auch die Nutzer von Gärten an der zu Olbrichstraße gelegenen Bunkerseite wurden aufgefordert, die Gärten bis Ende Juni zu räumen. Für den gesamten Bereich existiert lediglich ein Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1927. Bei den Anwohnern herrscht eine große Unsicherheit darüber, was auf dem Areal geschehen wird, zumal der Abriss der großen Bunkeranlage mit Langzeitlärm verbunden wäre. Der Bunker steht unter Denkmalschutz.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 16.05.2017, V 450
entstanden aus Vorlage: OF 166/7 vom 29.04.2017
Betreff: Praunheimer Bunker an der Heerstraße Vorgang: ST 414/08 Der Praunheimer Bunker befindet sich an der Heerstraße und wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkauft. In der Stellungnahme ST 414 hat der Magistrat auf Anfrage dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Bunker nicht zum Verkauf steht. Den Mietern der Räume im Bunker wurde zum Ende des Monats Juli gekündigt, auch die Nutzer von Gärten an der zu Olbrichstraße gelegenen Bunkerseite wurden aufgefordert, die Gärten bis Ende Juni zu räumen. Für den gesamten Bereich existiert lediglich ein Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1927. Bei den Anwohnern herrscht eine große Unsicherheit darüber, was auf dem Areal geschehen wird, zumal der Abriss der großen Bunkeranlage mit Langzeitlärm verbunden wäre. Der Bunker steht unter Denkmalschutz. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Gibt es für den Bunker bereits eine Abrissgenehmigung oder wurde eine solche angefragt?
- Gibt es eine Genehmigung für einen Eingriff in die Bunkeranlage, z. B. für das "Herausschneiden" von Fensterblöcken und wäre eine solche Genehmigung überhaupt erforderlich?
- Sind dem Magistrat Pläne für das Gelände bekannt (Bauvoranfrage) oder existiert bereits eine Baugenehmigung?
- Welche Art von Bebauung wäre auf dem Gelände möglich? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7