Anwohnerverträgliche Gestaltung der Ginnheimer Landstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 21.06.2012, V 433
entstanden aus Vorlage:
OF 399/9 vom
11.06.2012 Betreff: Anwohnerverträgliche Gestaltung der Ginnheimer
Landstraße Die verbesserungsbedürftige Situation der Ginnheimer
Landstraße, im Bereich zwischen der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16
"Markuskrankenhaus" bis zur Endhaltestelle der Linie 16 sowie der
U-Bahnlinien U 1 und U 8 ("Ginnheim"), war bereits häufig Anlass zum
Tätigwerden des Ortsbeirates 9. Das Straßenverkehrsamt hat den Handlungsbedarf,
zum Beispiel in der Stellungnahme ST 1432/11, und zuletzt bei den
Ortsbegehungen mit Herrn Stadtrat Majer am 19. März 2012 sowie bei der
Mitteilung der Vorstellungen des Straßenverkehrsamts durch Herrn Auth am 24.
Mai 2012, erkannt. Anwohner beschweren sich seit längerem massiv über
Probleme, die von dem Alkoholausschank und den Auswirkungen der langen
Öffnungszeiten des Kiosks vor dem Kinderspielplatz im Bereich der
Bushaltestelle (Linie 39) "Ginnheim" (südlich der Straßenbahn - und
U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim") ausgingen. Derzeit ist der Kiosk geschlossen und
das daneben aufgestellt gewesene Dixiklo beseitigt. Im Gewerberegister ist der
bisherige Betrieb abgemeldet. Dieser begrüßenswerte Zustand sollte
aufrechterhalten bleiben. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. mitzuteilen, ob für das vorhandene Kioskgebäude
eine bauaufsichtlichen Genehmigung vorliegt, beziehungsweise, falls
Baugenehmigungsfreiheit aufgrund Anlage 2 zu § 55 der Hessischen Bauordnung
angenommen wird, wann die straßenrechtliche Sondernutzungsgenehmigung erteilt
wurde; 2. falls eine
straßenrechtliche Sondernutzungsgenehmigung erteilt wurde, was gemäß § 16
Hessisches Straßengesetz nur auf Zeit oder auf Widerruf möglich ist,
mitzuteilen, ob diese abgelaufen ist oder aufgrund der Beschwerden der Anwohner
widerrufen wurde; 3. den
Eigentümer des Kioskgebäudes mitzuteilen und anzugeben, ob diesem oder jemanden
anderen eine der oben genannten Genehmigungen erteilt wurde; 4. für den Fall, dass keine Bau-
oder Sondernutzungsgenehmigung für das Kioskgebäude vorliegen sollte, ob die
Beseitigung des Kioskgebäudes beabsichtigt ist, was auch dem knappen
Straßenraum für Fußgänger in diesem Bereich der Ginnheimer Landstraße Rechnung
tragen würde. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1571
Aktenzeichen: 60 10