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Anwohnerverträgliche Gestaltung der Ginnheimer Landstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.06.2012, V 433 entstanden aus Vorlage: OF 399/9 vom 11.06.2012 Betreff: Anwohnerverträgliche Gestaltung der Ginnheimer Landstraße Die verbesserungsbedürftige Situation der Ginnheimer Landstraße, im Bereich zwischen der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Markuskrankenhaus" bis zur Endhaltestelle der Linie 16 sowie der U-Bahnlinien U 1 und U 8 ("Ginnheim"), war bereits häufig Anlass zum Tätigwerden des Ortsbeirates 9. Das Straßenverkehrsamt hat den Handlungsbedarf, zum Beispiel in der Stellungnahme ST 1432/11, und zuletzt bei den Ortsbegehungen mit Herrn Stadtrat Majer am 19. März 2012 sowie bei der Mitteilung der Vorstellungen des Straßenverkehrsamts durch Herrn Auth am 24. Mai 2012, erkannt. Anwohner beschweren sich seit längerem massiv über Probleme, die von dem Alkoholausschank und den Auswirkungen der langen Öffnungszeiten des Kiosks vor dem Kinderspielplatz im Bereich der Bushaltestelle (Linie 39) "Ginnheim" (südlich der Straßenbahn - und U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim") ausgingen. Derzeit ist der Kiosk geschlossen und das daneben aufgestellt gewesene Dixiklo beseitigt. Im Gewerberegister ist der bisherige Betrieb abgemeldet. Dieser begrüßenswerte Zustand sollte aufrechterhalten bleiben. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. mitzuteilen, ob für das vorhandene Kioskgebäude eine bauaufsichtlichen Genehmigung vorliegt, beziehungsweise, falls Baugenehmigungsfreiheit aufgrund Anlage 2 zu § 55 der Hessischen Bauordnung angenommen wird, wann die straßenrechtliche Sondernutzungsgenehmigung erteilt wurde; 2. falls eine straßenrechtliche Sondernutzungsgenehmigung erteilt wurde, was gemäß § 16 Hessisches Straßengesetz nur auf Zeit oder auf Widerruf möglich ist, mitzuteilen, ob diese abgelaufen ist oder aufgrund der Beschwerden der Anwohner widerrufen wurde; 3. den Eigentümer des Kioskgebäudes mitzuteilen und anzugeben, ob diesem oder jemanden anderen eine der oben genannten Genehmigungen erteilt wurde; 4. für den Fall, dass keine Bau- oder Sondernutzungsgenehmigung für das Kioskgebäude vorliegen sollte, ob die Beseitigung des Kioskgebäudes beabsichtigt ist, was auch dem knappen Straßenraum für Fußgänger in diesem Bereich der Ginnheimer Landstraße Rechnung tragen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1571 Aktenzeichen: 60 10