Anwohnerverträgliche Gestaltung der Ginnheimer Landstraße
Begründung
Ginnheimer Landstraße Die verbesserungsbedürftige Situation der Ginnheimer Landstraße in dem Bereich zwischen der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Markuskrankenhaus" bis zur Endhaltestelle der Linie 16 sowie der U-Bahnlinien U1 und U8 ("Ginnheim") war bereits häufig Anlass zum Tätigwerden des Ortsbeirats 9. Das Straßenverkehrsamt hat den Handlungsbedarf erkannt, vgl. z.B. ST 1432 vom 13.12.2011 und zuletzt die Ortsbegehungen mit Herrn Stadtrat Majer am 19. März 2012 und die Mitteilung der Vorstellungen des Straßenverkehrsamts dazu durch Herrn Auth am 24. Mai 2012. Anwohner beschwerten sich seit längerem massiv über Probleme, die von dem Alkoholausschank und den Auswirkungen der langen Öffnungszeiten des Kiosks vor dem Kinderspielplatz im Bereich der Bushaltestelle (Linie 39) "Ginnheim" (südlich der Straßenbahn - und U-Bahnhaltestelle "Ginnheim") ausgingen. Derzeit ist der Kiosk geschlossen und das daneben aufgestellt gewesene Dixiklo beseitigt. Im Gewerberegister ist der bisherige Betrieb abgemeldet. Dieser begrüßungswerte Zustand sollte aufrechterhalten bleiben. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird daher gebeten,
- mitzuteilen, ob für das vorhandene Kioskgebäude eine bauaufsichtlichen Genehmigung vorliegt, bzw., falls Baugenehmigungsfreiheit aufgrund Anlage 2 zu § 55 der Hessischen Bauordnung angenommen wird, wann die straßenrechtliche Sondernutzungsgenehmigung erteilt wurde; 2. falls eine straßenrechtliche Sondernutzungsgenehmigung erteilt wurde, was gemäß § 16 Hessisches Straßengesetz nur auf Zeit oder auf Widerruf möglich ist, wird um die Mitteilung gebeten, ob diese abgelaufen ist oder aufgrund der Beschwerden der Anwohner widerrufen wurde; 3. der Magistrat wird ferner gebeten, den Eigentümer des Kioskgebäudes mitzuteilen und anzugeben, ob diesem oder jemand anderem eine der o.g. Genehmigungen erteilt wurde; 4. für den Fall, dass keine Bau- oder Sondernutzungsgenehmigung für das Kioskgebäude vorliegen sollte, wird um Auskunft gebeten, ob die Beseitigung des Kioskgebäudes beabsichtigt ist, was auch dem knappen Straßenraum für Fußgänger in diesem Bereich der Ginnheimer Landstraße Rechnung tragen würde.