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Anwohnerverträgliche Gestaltung der Ginnheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1571 Betreff: Anwohnerverträgliche Gestaltung der Ginnheimer Landstraße 1. Das Trinkhallengebäude wurde mit Bauschein Nr.1257 am 08.12.1951 unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes genehmigt. 2. Es wurde keine Sondernutzungsgenehmigung erteilt. 3. Eigentümer des Trinkhallengebäudes ist die Radeberger Gruppe KG. Die Baugenehmigung wurde an die Fa. Jöst erteilt, deren Trinkhallen 1971 von der Henninger Bräu übernommen wurden. 4. Es ist von Seiten des Grundstückseigentümers (Allgemeiner Almosenkasten -Stiftung des öffentlichen Rechts) nicht geplant das Gebäude (welches im Eigentum der Radeberger-Gruppe steht) zu beseitigen. Das Gebäude wäre im Falle einer Kündigung des Vertrages vom Eigentümer zu beseitigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.06.2012, V 433

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