Anwohnerverträgliche Gestaltung der Ginnheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST
1571
Betreff: Anwohnerverträgliche Gestaltung der Ginnheimer
Landstraße 1. Das Trinkhallengebäude wurde mit Bauschein
Nr.1257 am 08.12.1951 unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes
genehmigt. 2. Es wurde keine
Sondernutzungsgenehmigung erteilt. 3. Eigentümer des Trinkhallengebäudes ist die
Radeberger Gruppe KG. Die Baugenehmigung wurde an die Fa. Jöst erteilt, deren
Trinkhallen 1971 von der Henninger Bräu übernommen wurden. 4. Es ist von Seiten des Grundstückseigentümers
(Allgemeiner Almosenkasten -Stiftung des öffentlichen Rechts) nicht geplant das
Gebäude (welches im Eigentum der Radeberger-Gruppe steht) zu beseitigen. Das
Gebäude wäre im Falle einer Kündigung des Vertrages vom Eigentümer zu
beseitigen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.06.2012, V 433