Alte Schuhmaschinenfabrik/Westerbachstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 18.04.2017, V 398
entstanden aus Vorlage:
OF 155/7 vom
23.03.2017 Betreff: Alte
Schuhmaschinenfabrik/Westerbachstraße Die alte Schuhmaschinenfabrik grenzt
direkt an das Gelände an, auf dem mit den sog. Westerbachhöfen ein neues
Wohngebiet - vornehmlich mit Eigentumswohnungen -entstanden ist. Sowohl die
Westerbachhöfe als auch die alte Schuhmaschinenfabrik liegen im Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 285, der ein Gewerbegebiet ausweist. Obwohl somit
der Bau von Wohnungen nur mit einer Befreiung vom Bebauungsplan möglich war,
hat der damalige schwarz-grüne Magistrat bei den Westerbachhöfen ganz
offensichtlich auf eine Auflage zum Bau von gefördertem Wohnraum verzichtet.
In der alten Schuhmaschinenfabrik hat
sich eine vielfältige Gewerbemischung etabliert, der auch ca. 20 Künstlerinnen
und Künstler mit ihren Ateliers angehören. Einigen Mietern wurde nun gekündigt,
weil offensichtlich die Absicht besteht, auch auf Teilen der
Schuhmaschinenfabrik Wohnungen zu errichten. Es wird die Befürchtung geäußert,
dass die alte Schuhmaschinenfabrik komplett abgerissen wird. Die vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat um die
Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Ist dem Magistrat ein Bauvorhaben zur Errichtung
von Wohnungen auf dem Areal der Schuhmaschinenfabrik bekannt? 2. Gibt es bereits eine Befreiung vom
bestehenden Bebauungsplan für den Bauherrn? 3. Welche Teile des Areals sind von den Baumaßnahmen
betroffen bzw. welche Teile des Areals bleiben unangetastet und stehen
weiterhin gewerblichen Nutzern zur Verfügung? 4. Hat der Magistrat diesmal
darauf geachtet den Bau von 30 Prozent gefördertem Wohnraum
festzuschreiben? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.07.2017, ST 1217
Aktenzeichen: 63 0