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Alte Schuhmaschinenfabrik!Westerbachstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1217 Betreff: Alte Schuhmaschinenfabrik!Westerbachstraße Vorgang: V 398/17 OBR 7 Zu Ziffern 1. und 2.: Für das Gelände der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik, Westerbachstraße 47, wurde mit Bauvorbescheid vom 21.12.2015 u. a. von der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart GE (Gewerbegebiet) zugunsten von Wohnen befreit. Die zugrundeliegende Planung berücksichtigt die Interessen der gewerblichen Nachbarn. Gegenstand des Bescheids ist die Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen und Aufstockung mit 19 Wohneinheiten sowie die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 44 Wohneinheiten, einer Lärmschutzwand und einer Tiefgarage mit 89 Stellplätzen. Zu Ziffer 3.: Die Maßnahme umfasst auch den Abbruch eingeschossiger Gebäude entlang der Straße In der Au sowie im Hofbereich und den Ersatz durch eine straßenseitige Zeilenbebauung. Das Gros der gewerblichen Flächen, insbesondere der viergeschossige Innenblock sowie das adressbildende Hauptgebäude an der Westerbachstraße, sind von dem Vorbescheid nicht umfasst. Bei Umsetzung der Planung aus der Voranfrage erfolgt bei Weitem nicht der komplette Abbruch der Fabrik. Vielmehr bleibt der weitaus größte Teil unverändert. Bisher wurde jedoch weder ein Abbruchantrag gestellt noch wurden seit Erteilung des Vorbescheides weitere Abstimmungen oder Gespräche bei der Bauaufsicht geführt, sodass dem Magistrat seither keine Konkretisierung oder Erweiterung der Maßnahme zur Kenntnis gebracht wurde. Die weitere Entwicklung der Planung ist insoweit nicht bekannt. Zu Ziffer 4.: Zum Zeitpunkt der Bauberatung wurde diese Forderung nicht erhoben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.04.2017, V 398

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