Alte Schuhmaschinenfabrik!Westerbachstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST
1217
Betreff: Alte
Schuhmaschinenfabrik!Westerbachstraße Vorgang: V 398/17 OBR 7 Zu Ziffern 1. und 2.: Für das Gelände der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik,
Westerbachstraße 47, wurde mit Bauvorbescheid vom 21.12.2015 u. a. von der im
Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart GE (Gewerbegebiet) zugunsten von Wohnen
befreit. Die zugrundeliegende Planung berücksichtigt die Interessen der
gewerblichen Nachbarn. Gegenstand des Bescheids ist die Nutzungsänderung von
Gewerbe in Wohnen und Aufstockung mit 19 Wohneinheiten sowie die Errichtung
eines Mehrfamilienwohnhauses mit 44 Wohneinheiten, einer Lärmschutzwand und
einer Tiefgarage mit 89 Stellplätzen. Zu Ziffer 3.: Die Maßnahme umfasst auch den Abbruch
eingeschossiger Gebäude entlang der Straße In der Au sowie im Hofbereich und
den Ersatz durch eine straßenseitige Zeilenbebauung. Das Gros der gewerblichen
Flächen, insbesondere der viergeschossige Innenblock sowie das adressbildende
Hauptgebäude an der Westerbachstraße, sind von dem Vorbescheid nicht umfasst.
Bei Umsetzung der Planung aus der Voranfrage erfolgt bei Weitem nicht der
komplette Abbruch der Fabrik. Vielmehr bleibt der weitaus größte Teil
unverändert. Bisher wurde jedoch weder ein
Abbruchantrag gestellt noch wurden seit Erteilung des Vorbescheides weitere
Abstimmungen oder Gespräche bei der Bauaufsicht geführt, sodass dem Magistrat
seither keine Konkretisierung oder Erweiterung der Maßnahme zur Kenntnis
gebracht wurde. Die weitere Entwicklung der Planung ist insoweit nicht
bekannt. Zu Ziffer 4.: Zum Zeitpunkt der Bauberatung wurde diese Forderung
nicht erhoben.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.04.2017, V 398