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Neuer Versuch: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Kontext

Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob inzwischen die Abrechnungen der vier Kindertagesstätten in Trägerschaft der AWO im Ortsbezirk 1 überprüft wurden und was deren Überprüfung ergeben hat. Wenn diese noch nicht überprüft worden sind, wird der Magistrat gebeten zu erläutern, was die Gründe dafür sind.

Begründung

Das Auskunftsersuchen vom 10. März 2020, V 1598, des Ortsbeirates 1 ist bis heute unbeantwortet. Das heißt im Klartext, dass die Stadt seit über zwei Jahren die Anfrage des Ortsbeirates ignoriert, denn es gibt nicht mal eine vorläufige Stellungnahme o. Ä. Vor dem Hintergrund des immer noch nicht abgeschlossenen AWO-Skandals und der Anklage gegen den Oberbürgermeister in diesem Zusammenhang, wirft dies weitere Fragen auf - was soll hier eventuell dem Ortsbeirat und damit den Bürgerinnen und Bürgern nicht gesagt werden? Die Stadt muss daher nun schnellstens Antworten geben.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 13
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 43
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle