Neuer Versuch: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob inzwischen die Abrechnungen der 4 Kindertagesstätten in Trägerschaft der AWO im Ortsbezirk 1 überprüft wurden und was deren Überprüfung ergeben hat. Wenn diese noch nicht überprüft worden sind, wird der Magistrat gebeten zu erläutern, was die Gründe dafür sind. Behelfsmäßig wird auf die Fragen von V 1598 verwiesen, die zu diesem Zweck einfach beantwortet werden können.
Begründung
Das Auskunftsersuchen V 1598 vom 10.03.2020 des OBR 1 ist bis heute unbeantwortet. Das heißt im Klartext, dass die Stadt seit über 2 Jahren die Anfrage des OBRs ignoriert, denn es gibt nicht mal einen Zwischenbericht o.Ä. Vor der Hintergrund des immer noch nicht abgeschlossenen AWO-Skandals und der Anklage gegen den Oberbürgermeister in diesem Zusammenhang, wirft dies weitere Fragen auf - was soll hier eventuell dem OBR und damit den Bürgerinnen und Bürgern nicht gesagt werden? Die Stadt muss daher nun schnellstens Antworten geben.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Annahme bei Enthaltung Die PARTEI