a) Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1 b) Neuer Versuch: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die AWO gibt, wie alle anderen Träger auch, für Ihre Einrichtungen einen Gesamtverwendungsnachweis ab. Die Abrechnungen der Träger werden nach definierten und mit dem Revisionsamt abgestimmten Kriterien auf Plausibilität geprüft, eine weitergehende Prüfung der Abrechnungen der Träger erfolgt stichprobenartig und dann auch für den gesamten Träger. Eine detaillierte Prüfung der einzelnen Einrichtungen ist dabei nicht vorgesehen.