Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 13.02.2017, V 329 entstanden aus Vorlage:
OF 214/2 vom
25.01.2017 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung bei
Bauvorhaben im Westend 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter
Vorgartensatzung bei den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben eingehalten
beziehungsweise konsequent angewendet werden: - Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt, - Freiherr-vom-Stein-Straße 53, 60323
Frankfurt sowie -
Schwindstraße 13, 60325 Frankfurt. 2. Der Magistrat wird weiterhin gebeten auszuführen,
in welcher Form die Bauaufsicht von den drei Fällen Kenntnis genommen
beziehungsweise ihre Genehmigung dazu erteilt hat.
Begründung: Hintergrund des Antrages sind die wiederholt von der
AG Westend vorgetragenen Bedenken (sowohl der Stadt wie auch dem Ortsbeirat 2
gegenüber), nach denen die Vorgartensatzung nicht oder nur unzureichend
eingehalten wird.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.05.2017, ST 941
Aktenzeichen: 63 0