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Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.02.2017, V 329 entstanden aus Vorlage: OF 214/2 vom 25.01.2017 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung bei den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben eingehalten beziehungsweise konsequent angewendet werden: - Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt, - Freiherr-vom-Stein-Straße 53, 60323 Frankfurt sowie - Schwindstraße 13, 60325 Frankfurt. 2. Der Magistrat wird weiterhin gebeten auszuführen, in welcher Form die Bauaufsicht von den drei Fällen Kenntnis genommen beziehungsweise ihre Genehmigung dazu erteilt hat. Begründung: Hintergrund des Antrages sind die wiederholt von der AG Westend vorgetragenen Bedenken (sowohl der Stadt wie auch dem Ortsbeirat 2 gegenüber), nach denen die Vorgartensatzung nicht oder nur unzureichend eingehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 941 Aktenzeichen: 63 0