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Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 941 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend Zu den vom Ortsbeirat angefragten Vorgärten kann der Magistrat Folgendes mitteilen: Friedrichstraße 52 Die Vorgartensituation mit dem gepflasterten Gebäudezugang sowie der gepflasterten Zufahrt zur PKW-Abstellfläche entspricht der am 10.08.2004 erteilten Baugenehmigung. Der übrige Bereich des Vorgartens ist nicht versiegelt und durch eine Bepflanzung begrünt. Ein Widerspruch zu den Gestaltungsvorgaben der Vorgartensatzung besteht somit nicht. Freiherr-vom-Stein-Straße 53 Nachdem der Magistrat im November 2016 festgestellt hatte, dass der Vorgarten der Liegenschaft nicht den Vorgaben der Vorgartensatzung entspricht, hat sich der Eigentümer zu einer Neugestaltung bereit erklärt. In diesem Zuge hat der Magistrat Abweichungen für zwei Mülltonnen-Abstellplätze und sieben Fahrrad-Abstellplätze im Vorgarten zugelassen, da diese an anderer Stelle nicht untergebracht werden können. Als Kompensation wird ie Mülltonnen-Einhausung berankt sowie mit einem einheimischen Baum, Büschen und sonstigen Begrünungen bepflanzt. Schwindstraße 13 Auch für diese Liegenschaft hat sich der Magistrat nach einer Ortsbesichtigung im November 2016 mit dem Eigentümer darauf verständigt, den gärtnerischen Charakter des Vorgartens wiederherzustellen. Zwar wurden aufgrund der konstruktiven und räumlichen Zwänge in dem denkmalgeschützten Gebäude die Erweiterung des Müllstandplatzes und die Errichtung von vier Fahrradstellplätzen im Vorgarten zugelassen. Im Übrigen werden der Bodenbelag versickerungsfähig ausgebildet und die restlichen Flächen aufwendig begrünt. Der Magistrat wird zeitnah kontrollieren, ob die oben beschriebenen Maßnahmen in den Liegenschaften Freiherr-vom-Stein-Straße 53 und Schwindstraße 13 umgesetzt und der gärtnerische Charakter der beiden Vorgärten wieder hergestellt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.02.2017, V 329

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