Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST
941
Betreff: Einhaltung der
Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend Zu den vom Ortsbeirat angefragten
Vorgärten kann der Magistrat Folgendes mitteilen: Friedrichstraße 52 Die Vorgartensituation mit dem gepflasterten
Gebäudezugang sowie der gepflasterten Zufahrt zur PKW-Abstellfläche
entspricht der am 10.08.2004 erteilten Baugenehmigung. Der übrige Bereich
des Vorgartens ist nicht versiegelt und durch eine Bepflanzung begrünt. Ein
Widerspruch zu den Gestaltungsvorgaben der Vorgartensatzung besteht somit
nicht. Freiherr-vom-Stein-Straße 53
Nachdem der Magistrat im November
2016 festgestellt hatte, dass der Vorgarten der Liegenschaft nicht den
Vorgaben der Vorgartensatzung entspricht, hat sich der Eigentümer zu einer
Neugestaltung bereit erklärt. In diesem Zuge hat der Magistrat Abweichungen
für zwei Mülltonnen-Abstellplätze und sieben Fahrrad-Abstellplätze im Vorgarten
zugelassen, da diese an anderer Stelle nicht untergebracht werden können. Als
Kompensation wird ie Mülltonnen-Einhausung berankt sowie mit einem
einheimischen Baum, Büschen und sonstigen Begrünungen bepflanzt. Schwindstraße 13 Auch für diese Liegenschaft hat sich der Magistrat
nach einer Ortsbesichtigung im November 2016 mit dem Eigentümer darauf
verständigt, den gärtnerischen Charakter des Vorgartens wiederherzustellen.
Zwar wurden aufgrund der konstruktiven und
räumlichen Zwänge in dem denkmalgeschützten Gebäude die Erweiterung des
Müllstandplatzes und die Errichtung von vier Fahrradstellplätzen im Vorgarten
zugelassen. Im Übrigen werden der Bodenbelag versickerungsfähig ausgebildet und
die restlichen Flächen aufwendig begrünt. Der Magistrat wird zeitnah kontrollieren, ob die
oben beschriebenen Maßnahmen in den Liegenschaften
Freiherr-vom-Stein-Straße 53 und Schwindstraße 13 umgesetzt und der
gärtnerische Charakter der beiden Vorgärten wieder hergestellt wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.02.2017, V 329