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Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.03.2012, V 324 entstanden aus Vorlage: OF 63/13 vom 06.03.2012 Betreff: Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, weshalb die Kreuzung Niedereschbacher Straße, Ecke Kurmarkstraße nicht wie die weiteren Kreuzungen auf der Niedereschbacher Straße auch eine Rechts-vor-Links-Kreuzung ist? Begründung: Auf Anregung des Ortsbeirats wurden die Kreuzungen auf der Niedereschbacher Straße zu Rechts-vor-Links-Kreuzungen. Allerdings ist die oben erwähnte Kreuzung davon ausgenommen. Jedoch trägt dies nicht zu einer erhöhten Sicherheitslage im Straßenverkehr bei, da man hierbei die konsequente Durchführung von Rechts-vor-Links auf der Niedereschbacher Straße vermissen lässt. Viele Verkehrsteilnehmer bewegen sich an dieser Stelle sehr unsicher. Die objektive sowie subjektive Verkehrssicherheit wird durch das Auslassen dieser Kreuzung aus der sonstigen Rechts-vor-Links-Regelung eher gehemmt, denn gefördert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 920 Aktenzeichen: 32 1