Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 20.03.2012, V 324
entstanden aus Vorlage:
OF 63/13 vom
06.03.2012 Betreff: Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher
Straße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, weshalb die
Kreuzung Niedereschbacher Straße, Ecke Kurmarkstraße nicht wie die weiteren
Kreuzungen auf der Niedereschbacher Straße auch eine Rechts-vor-Links-Kreuzung
ist? Begründung: Auf Anregung des Ortsbeirats wurden die Kreuzungen
auf der Niedereschbacher Straße zu Rechts-vor-Links-Kreuzungen. Allerdings ist
die oben erwähnte Kreuzung davon ausgenommen. Jedoch trägt dies nicht zu einer
erhöhten Sicherheitslage im Straßenverkehr bei, da man hierbei die konsequente
Durchführung von Rechts-vor-Links auf der Niedereschbacher Straße vermissen
lässt. Viele Verkehrsteilnehmer bewegen sich an dieser Stelle sehr unsicher.
Die objektive sowie subjektive Verkehrssicherheit wird durch das Auslassen
dieser Kreuzung aus der sonstigen Rechts-vor-Links-Regelung eher gehemmt, denn
gefördert. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 11.06.2012, ST 920
Aktenzeichen: 32 1