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Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 920 Betreff: Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße Der Magistrat nimmt die Anfrage zum Anlass, die bezeichnete Örtlichkeit in die bestehende Tempo-30-Zone aufzunehmen, so dass an der genannten Kreuzung künftig auch eine "Rechts-vor-Links-Regelung" gelten wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.03.2012, V 324

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