Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST
920
Betreff: Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher
Straße Der Magistrat nimmt die Anfrage zum
Anlass, die bezeichnete Örtlichkeit in die bestehende Tempo-30-Zone
aufzunehmen, so dass an der genannten Kreuzung künftig auch eine
"Rechts-vor-Links-Regelung" gelten wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 20.03.2012, V 324