Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 920
Betreff: Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße Der Magistrat nimmt die Anfrage zum Anlass, die bezeichnete Örtlichkeit in die bestehende Tempo-30-Zone aufzunehmen, so dass an der genannten Kreuzung künftig auch eine "Rechts-vor-Links-Regelung" gelten wird.