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Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 920

Betreff: Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße Der Magistrat nimmt die Anfrage zum Anlass, die bezeichnete Örtlichkeit in die bestehende Tempo-30-Zone aufzunehmen, so dass an der genannten Kreuzung künftig auch eine "Rechts-vor-Links-Regelung" gelten wird.

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