Rechts-vor-Links-Kreuzung auf der Niedereschbacher Straße
Begründung
Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, weshalb die Kreuzung Nieder-Eschbacher Straße, Ecke Kurmarckstraße nicht wie die weiteren Kreuzungen auf der Nieder-Eschbacher Straße auch eine Rechts-vor-Links Kreuzung ist? Begründung: Auf Anregung und Antrag des Ortsbeirats wurden die Kreuzungen auf der Nieder-Eschbacher Straße zu Rechts-vor-Links Kreuzungen. Allerdings ist die oben erwähnte Kreuzung davon ausgenommen. Jedoch trägt dies nicht zu einer erhöhten Sicherheitslage im Straßenverkehr bei, da man hierbei die konsequente Durchführung von Rechts-vor-Links auf der Nieder-Eschbacher Straße vermissen lässt. Viele Verkehrsteilnehmer bewegen sich an dieser Stelle sehr unsicher. Die objektive, sowie subjektive Verkehrssicherheit wird durch das Auslassen dieser Kreuzung aus der sonstigen Rechts-vor-Links Regelung eher gehemmt, denn gefördert.