Nachpflanzung einer gefällten Linde
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 31.05.2011, V 30
entstanden aus Vorlage:
OF 37/6 vom 16.05.2011
Betreff: Nachpflanzung einer gefällten Linde Am
01.12.2009 wurde auf dem Grundstück Zuckschwerdtstraße 3 eine große Linde
gefällt. Der Baum fiel unter die Baumschutzsatzung, deswegen war eine Erlaubnis
der Stadt Frankfurt für die Fällung notwendig. Diese wurde erteilt, weil bei
einem Gutachten ein Pilzbefall des Baumes festgestellt worden war. Allerdings
wurde eine Neupflanzung innerhalb eines Jahres zur Auflage gemacht. Diese Frist
ist nun deutlich überschritten. Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat:
Was ist dem Magistrat über den Vorgang bekannt, und
wann wird die versprochene Nachpflanzung vorgenommen? Begründung: Der oben geschilderte Sachverhalt wurde
Mitgliedern des Ortsbeirates 6 von einem Anwohner mitgeteilt. Besitzer des
Grundstücks sei eine Verwaltungsgesellschaft mit Sitz im Taunus. Es dauert
Jahre, bis ein neu gepflanzter Baum wieder den ökologischen und ästhetischen
Wert eines alten erreicht hat, umso wichtiger ist es, dass man den Termin der
Nachpflanzung nicht weiter hinausschiebt. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 12.08.2011, ST 961
Aktenzeichen: 79 0