Nachpflanzung einer gefällten Linde
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2011, ST 961
Betreff: Nachpflanzung einer gefällten Linde Auf der Liegenschaft Zuckschwerdtstraße 3-3a wurde mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eine Linde wegen Pilzbefall gefällt. Als Ersatz für die Baumfällung wurde im Bescheid die Auflage festgesetzt, an gleicher Stelle einen großwachsenden Laubbaum (Linde) zu pflanzen. Der Magistrat als Untere Naturschutzbehörde hat den Eigentümer der Liegenschaft aufgefordert, bis zum 30.11.2011 die Ersatzpflanzung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Nach Fristablauf erfolgt eine örtliche Überprüfung durch die Untere Naturschutzbehörde.