Nachpflanzung einer gefällten Linde
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2011, ST
961
Betreff: Nachpflanzung
einer gefällten Linde Auf der
Liegenschaft Zuckschwerdtstraße 3-3a wurde mit Genehmigung der Unteren
Naturschutzbehörde eine Linde wegen Pilzbefall gefällt. Als Ersatz für
die Baumfällung wurde im Bescheid die Auflage festgesetzt, an gleicher Stelle
einen großwachsenden Laubbaum (Linde) zu pflanzen. Der Magistrat als Untere Naturschutzbehörde hat den
Eigentümer der Liegenschaft aufgefordert, bis zum 30.11.2011 die
Ersatzpflanzung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Nach Fristablauf erfolgt eine örtliche Überprüfung
durch die Untere Naturschutzbehörde. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 31.05.2011, V 30