Nachpflanzung einer gefällten Linde
Begründung
Linde Am 01.12. 2009 wurde auf dem Grundstück Zuckschwerdtstraße 3 eine große Linde gefällt. Der Baum fiel unter die Baumschutzsatzung, deswegen war eine Erlaubnis der Stadt Frankfurt für die Fällung notwendig. Diese wurde erteilt, weil bei einem Gutachten ein Pilzbefall des Baumes festgestellt worden war. Allerdings wurde eine Neupflanzung innerhalb eines Jahres zur Auflage gemacht. Diese Frist ist nun deutlich überschritten. Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat: Was ist dem Magistrat über den Vorgang bekannt und wann wird die versprochene Nachpflanzung vorgenommen? Begründung: Der Sachverhalt wurde dem Antragsteller von einem Anwohner wie geschildert mitgeteilt. Besitzer des Grundstücks sei eine Verwaltungsgesellschaft mit Sitz im Taunus. Es dauert Jahre, bis ein neu gepflanzter Baum wieder den ökologischen und ästhetischen Wert eines alten erreicht hat, um so wichtiger ist es, dass man den Termin der Nachpflanzung nicht weiter hinaus schiebt.