Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in Frankfurt
Fragen an den Magistrat
- Wurden in den letzten Jahren Anträge für Mittel aus dem Etat des Landes Hessen für den Erhalt und die Wiederherstellung der Kulturdenkmäler obere Günthersburgallee und Günthersburgpark gestellt?
- Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
- Wurde mit der unteren Denkmalschutzbehörde in Frankfurt bereits Kontakt aufgenommen, um auszuloten, ob Mittel für die Wiederherstellung des denkmalgeschützten Ensembles der Grünfläche in der oberen Günthersburgallee beantragt werden können? Wurde hierbei auch der früher vorhandene Brunnen angesprochen, von dem noch das Steinbecken vorhanden ist und das derzeit mit Rosen bepflanzt ist?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann erfolgt die Anfrage?
Kontext
Der Denkmalschutz ist in Artikel 62 der Hessischen Verfassung verankert. Gemäß Wikipedia werden in der Günthersburgallee 36 Gebäude, die Grünanlage der oberen Günthersburgallee und der gesamte Günthersburgpark als Kulturdenkmal ausgewiesen. Den privaten Hauseigentümern obliegt die Verpflichtung, ihre Gebäude entsprechend instand zu halten und bei allen Maßnahmen baulicher Art den Denkmalschutz zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung müsste folglich auch der Stadt als Eigentümer der oberen Günthersburgallee und des Günthersburgparks obliegen. Das Land Hessen fördert jährlich mit acht Millionen Euro den "Substanzerhalt" und die "Wiederherstellung teilzerstörter Kulturdenkmäler".
Begründung
Frankfurt Der Denkmalschutz ist in Artikel 62 der Hessischen Verfassung verankert. Gemäß Wikipedia werden in der Günthersburgallee 36 Gebäude, die Grünanlage der oberen Günthersburgallee und der gesamte Günthersburgpark als Kulturdenkmal ausgewiesen. Den privaten Hauseigentümern obliegt die Verpflichtung, ihre Gebäude entsprechend instand zu halten und bei allen Maßnahmen baulicher Art den Denkmalschutz zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung müsste folglich auch der Stadt als Eigentümer der oberen Günthersburgallee und des Günthersburgparks obliegen. Das Land Hessen fördert jährlich mit acht Millionen Euro den "Substanzerhalt" und die "Wiederherstellung teilzerstörter Kulturdenkmäler".