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Ist die Villa Kleyer als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße überhaupt geeignet?

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Welche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen werden notwendig?
  2. Welche Kosten wurden für diese Maßnahmen budgetiert?
  3. Die Villa Kleyer, erbaut gegen Ende des
  4. Jahrhunderts, gilt im Rhein-Main-Gebiet als Kulturdenkmal und steht dementsprechend unter Denkmalschutz. Wurde geprüft, ob die Umbaumaßnahmen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind?
  5. Ist überhaupt eine kindgerechte Unterbringung in diesen Räumlichkeiten möglich?
  6. Wurden die Bedürfnisse der Kinder, Erzieherinnen bzw. Erzieher und Eltern im Vorfeld abgefragt?
  7. Ist geplant, Kinder, Erzieherinnen bzw. Erzieher und Eltern an der Planung zu beteiligen?
  8. Ist ein Rückbau der Maßnahmen nach dem Rückzug der Kita an ihren Ursprungsort vorgesehen?
  9. Ist ein Schutzzaun vorgesehen, der den Gesamteindruck des Gebäudes trüben und möglicherweise auch dem Denkmalschutz entgegenstehen könnte?
  10. Ist die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes außerhalb der Öffnungszeiten vorgesehen und wer würde für diese zusätzlichen Kosten aufkommen?
  11. Wurden Alternativen zur Nutzung der Villa Kleyer geprüft vor dem Hintergrund, dass viele gemeinwohlorientierte Initiativen im Bahnhofsviertel eine Bleibe suchen?
  12. Wurden andere Ausweichquartiere für das Kinderzentrum gesucht?

Kontext

Der Magistrat - allen voran das Dezernat XI - Bildung und Neues Wohnen - wird gebeten, schnellstmöglich folgende Fragen zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der Planung zur Villa Kleyer, Wiesenhüttenplatz 33, als Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße zu beantworten:

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 11
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 12
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle