Ist die Villa Kleyer als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße überhaupt geeignet?
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Damit das Raumprogramm des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße in der Auslagerung abgebildet werden kann, muss die Turnhalle, die an das Hauptgebäude angebaut worden ist, umgebaut und den Bedarfen der Einrichtung angepasst werden. Die Betreuung der Kinder des Kinderzentrums wird weitestgehend dort in der umgebauten Turnhalle erfolgen. Es bedarf aber noch ergänzender weiterer Räume für das Kinderzentrum im EG und im KG der Villa Kleyer, um allen Raumbedarfen gerecht werden zu können. Dort müssen Anpassungen an die technischen Anforderungen erfolgen z.B. für Gebäudesicherheit mit Brandschutz und Elektrosicherheit. Zu 2.: Hier sind derzeit keine genauen Angaben möglich. Die Kosten werden derzeit vom ABI ermittelt (Planungsphase). Zu 3.: Sowohl das Denkmalamt Frankfurt als auch das Landesdenkmalamt Hessen sind, wie üblich, involviert. Zu 4.: Die kindgerechte Unterbringung wurde im Zuge der Machbarkeitsstudie von dem zuständigen Architekturbüro, vom ABI, vor allem aber von kompetenten Mitarbeitenden des Eigenbetriebes Kita Frankfurt (Bereich Pädagogik, Bereich Liegenschaften und Bauen) eingehend geprüft und für möglich und gut befunden. Vor allem liegt dieser Standort im Wohngebiet, bzw. Lebensraum und Schulstandort der Kinder und Familien und bedeutet damit kurze Wege, vertrautes Terrain. Ein teurer, personell sehr aufwändiger und weiter Shuttleservice konnte vermieden werden. Die Innenräume werden selbstverständlich den Bedürfnissen einer Kita angepasst, d.h. für die Betreuung und Bildung von Kindern so umgebaut, dass ein Rückbau gut möglich ist. Sie bieten aber ein besonderes Ambiente, was Eltern und Kinder, sowie Mitarbeitende sehr schätzen. Zu 5.: Die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder, Erzieher/Erzieherinnen sind berücksichtigt und werden bei der Planung berücksichtigt. Sobald die Auslagerung klar ist, werden Eltern einbezogen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Eltern aus o.g. Gründen diesen Standort sehr begrüßen werden. Zu 6.: Alle kompetenten Ansprechpartner von Kita Frankfurt wurden in die Planungen mit einbezogen (Leitung Päd., Betriebsleitung, Regionalleitung, KiZ- Leitung, Architekt des Liegenschaftsbereichs etc.). Die Innenausgestaltung erfolgt üblicherweise nach den grundlegenden Planungsphasen mit allen weiteren Beteiligten. Zu 7.: Die Auslagerung der Kinderzentrums ist temporär. Im Anschluss an die Auslagerung und nach dem Rückzug des Kinderzentrums in sein Gebäude prüft der Magistrat die künftige Nutzung der Villa Kleyer durch städtische Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Stabilisierung der Situation im Bahnhofsviertel. Zu 8.: Ein Schutzzaun, der den Gesamteindruck des Gebäudes trüben könnte, ist derzeit nicht vorgesehen. In Abstimmung mit dem Denkmalschutz soll jedoch ein neuer Zaun gestellt werden, der vor Vandalismus schützt und gleichzeitig den Ansprüchen einer Kindertagesstätte entspricht. Zu 9.: Die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes außerhalb der Öffnungszeiten ist derzeit nicht vorgesehen. Es ist möglich, dass eine Hausalarmierungsanlage oder eine Kamera zum Schutz vor Vandalismus etc. eingesetzt wird, was der städtische Kitaträger zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden wird. Zu 11.: Immer, wenn eine Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtung komplett saniert werden muss, ist zunächst sehr gründlich zu prüfen, wie verhindert werden kann, dass eine solche Institution nicht mehrere Jahre geschlossen werden muss. Selbstverständlich muss dann immer nach allen Optionen von Auslagerungen gesucht werden. Dabei ist ein wesentliches Kriterium, dass die Auslagerung im Umfeld der Bestandskita besteht und Eltern und Schulkinder weiterhin diese Einrichtung zu Fuß erreichen können. Die Planung der Sanierung dieses KiZ liegt viele Jahre zurück, sodass die Prüfung ebenfalls über viele Jahre erfolgt ist und erfolglos verlief, bis sich die Villa Kleyer anbot. Im Bahnhofsviertel gibt es keine weitere Auslagerungsfläche für diese große und wichtige Einrichtung. Eine temporäre Schließung dieser Einrichtung wäre aus pädagogischen, aber auch familienpolitischen Gründen nicht zu verantworten. Zu 12.: Für die Auslagerung des Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße (KiZ 012) wurden bereits seit 2018 erfolglos Flächen als Ausweichquartier gesucht. Das Bahnhofsviertel und die nähere Umgebung ist stark verdichtet, es gibt keine nutzbaren Brachflächen. Sowohl die Suche des Amtes für Bau und Immobilien als auch die Suche über einen Immobilienmakler blieb ohne Ergebnis.