Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen Seite
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Aus welchen Gründen wurde auf der östlichen Seite im nördlichen Teil der Beuthener Straße ab Breslauer Straße provisorisch ein absolutes Halteverbot eingerichtet?
- Ist die dauerhafte Einrichtung eines absoluten Halteverbotes dort beabsichtigt?
Begründung
Seit Juni 2021 ist in dem obigen Bereich ein absolutes Halteverbot provisorisch eingerichtet. Hierdurch fallen für die Anwohner zahlreiche, dringend benötigte Parkplätze weg. Die Anwohner bitten um Klarstellung, was hier von Seiten der Stadt geplant ist und welchen Hintergrund die Einrichtung des absoluten Halteverbotes hat.