Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen Seite
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Im Bereich der Fritz-Kissel-Siedlung werden seit letztem Jahr mehrere Wohngebäude aufgestockt. Hieraus resultieren wiederkehrende Andienungsfahrten mit LKW. Aufgrund der für LKW beengten Straßenverhältnisse findet bei Andienung in der Breslauer Straße die Ausfahrt als Ringverkehr regelhaft über die Beuthener Straße auf die Mörfelder Landstraße statt. Aufgrund der hohen Anzahl an täglichen Andienungsfahrten sowie der beengten Straßenverhältnisse wurde insbesondere im Bereich der Beuthener Straße eine Haltverbotszone angeordnet. Diese dient zum einen der Leichtigkeit des Verkehrs, aber auch dem Sachschutz der Kraftfahrzeuge von Anwohnenden. Eine ortsfeste Beschilderung ist nicht geplant. Die Beschilderung wurde bereits entfernt.