Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen
Fragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Was der Genehmigungsfähigkeit entgegenstand und inwiefern sich die Situation seit 2009 geändert hat. Welche Veränderungen begründen die Einschätzung des Magistrats, dass eine in der Vorlage M 103 vorgeschlagene Kunstrasenanlage auf der Bertramswiese nun - entgegen der Auffassung von 2009 - genehmigungsfähig sei?
Begründung
Eine Umsetzung von Kunstrasenfeldern auf der Bertramswiese wurde bisher vom Magistrat immer abgelehnt. Der Ortsbeirat fragt sich, aus welchen Gründen sich diese Einschätzung nun verändert hat, und ob eine Umsetzung der in der Vorlage M 103 skizzierten Pläne tatsächlich genehmigungsfähig ist. Bereits 2009 waren die Planungen fortgeschritten, bevor diese mit der Stellungnahme ST 557 abgelehnt wurden.