Modernisierung von Sportanlagen im Rahmen des Kunstrasenprogramms hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für die Sportanlage Bertramswiese
Beschlussvorschlag
- Der Umgestaltung der Sportanlage Bertramswiese wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung in Höhe von insgesamt 2.389.043,24 € zugestimmt.
- Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen.
- Die Finanzierung der Kunstrasenplätze erfolgt in Höhe von 2.389.043,24 € aus den Mitteln des Sonderbauprogramms Kunstrasenplätze. Hier stehen unter Berücksichtigung der bisher beschlossenen Maßnahmen des Sonderbauprogramms Kunstrasenplätze noch Mittel in Höhe von 8.296.665,08 € netto unter der Projektdefinition 5.007474 zur Verfügung.
- Die erforderlichen Pflegegeräte für die modernisierte Sportanlage werden aus dem beweglichen Vermögen der Produktgruppe 21.15, Projektdefinition 5.002100, beschafft. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 20.000,00 € (netto).
- Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 119.452,16 € als auch mit kalkulatorische Zinsen in Höhe von insgesamt 26.876,74 € zu rechnen ist.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind.
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Fußballvereine einen modernen Kunstrasenplatz in ihrer Heimspielstätte nutzen können. Die Sportanlage Bertramswiese verfügt derzeit über drei Rasenplätze, die aufgrund ihrer offenen Lage als Teil der Grünanlage wahrgenommen werden und im Lauf des Jahres nur eingeschränkt nutzbar sind. In den Wintermonaten ist mangels einer Beleuchtungsanlage der Spiel- und Trainingsbetrieb nur stark eingeschränkt möglich. Die vor Ort ansässigen Vereine (TuS Makkabi Frankfurt e.V. und Sportvereinigung Kickers 1916 e.V.) haben 43 Mannschaften für den Spielbetrieb gemeldet, davon 40 Jugendmannschaften. Die daraus resultierende Belastung der Spielfelder führt zu massiven Bildung von Kahlstellen und Löchern im Rasen, die eine Verletzungsgefahr bilden und einen regulären Spielbetrieb schwer ermöglichen. Daher werden regelmäßig in den Sommermonaten, um die Bespielbarkeit der Rasenfelder zu erhalten, größere Summen für Arbeiten an den Sportflächen aufgewendet. Während der Durchführung dieser Arbeiten stehen die Spielfelder ebenfalls nicht zur Verfügung. Eine nachhaltige Überarbeitung der Flächen ist mit Blick auf die aufzuwendenden Mittel und den letztlich zur Nutzung zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht möglich. In den Jahren 2012 bis 2020 wurden rund 665.000 € für die Sanierung der Spielfelder aufgewendet. Daher soll die Sportanlage mit einem Kunstrasengroßspielfeld, einem Kleinspielfeld und zwei Minispielfeldern (ebenfalls Kunstrasenbeläge) ausgestattet werden. Die Spielfelder werden nach dem Stand der Technik ohne bewusst eingebrachtes Mikroplastik ausgeführt und durch die ebenfalls zu beschaffenden Pflegeräte nachhaltig gepflegt. Flächen der heutigen Rasenspielfelder, die nach abgeschlossener Modernisierung nicht mehr sportlich genutzt werden, fallen der Grünanlage Bertramswiese zu. Großzügige Baumanpflanzungen umfassen und strukturieren die neuen Sportflächen und bilden ein stimmiges Landschaftsbild der zukünftigen Bertramswiese.
B. Finanzielle Auswirkungen
Kunstrasenplätze haben sich seit Jahren bewährt und gewährleisten einen hohen Auslastungsgrad; im Vergleich zu Rasenplätzen ist eine vierfache Nutzungszeit möglich. Die Bespielbarkeit der Kunstrasenplätze erlaubt darüber hinaus eine ganzjährige Nutzung. Dies ist mit anderen Belägen nicht möglich.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Nach eingehender fachlicher Prüfung wurde festgestellt, dass entsprechende Neubauten der Kunstrasenplätze notwendig sind, um zukünftig den Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. Es ist vorgesehen, die Rasenspielfelder in Kunstrasenplätze umzubauen. Weiterhin entstehen neue Anlagenteile, wie Trainingsbeleuchtungsanlagen, automatische Beregnungsanlagen, Umzäunungen, Minispielfelder und neue Nebenflächen etc. Die genannte Sportanlage erfüllt die Voraussetzungen für den Bau von Kunstrasenspielfeldern. Die Maßnahme ist mit den Vereinen abgestimmt.
D. Klimaschutz
Der Investitionsbedarf umfasst 2.389.043,24 € Mehrausgaben infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase sind durch die Beschlussfassung abgedeckt. Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 2.389.043,24 € wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 2.389.043,24 €) von 119.452,16 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (2,25% auf 2.389.043,24 € /2) von insgesamt 26.876,74 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht.