Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee"
Fragen an den Magistrat
1. ob ihm die Fütterung von Tauben im Bereich der S-Bahn-Station "Stresemannallee" durch Täter bekannt ist, 2. ob und mit welchen Maßnahmen er gegen solche Täter vorgeht, 3. ob er kurzfristig Sonderreinigungen vornehmen kann, wenn die großflächige Ausbringung von Abfällen bekannt wird, die Tauben oder Ratten als Nahrung dienen.
Begründung
Der Ortsbeirat ist durch einen Zeitungsbericht darauf aufmerksam gemacht worden, dass im Bereich der S-Bahn-Station "Stresemannallee" durch mindestens einen Täter immer wieder große Mengen Abfälle ausgebracht werden, die Tauben und Ratten als Nahrung dienen und zu einem deutlichen Populationsanstieg geführt haben. Schon die gelegentliche Fütterung von Tauben ist ein großes Ärgernis und selbstverständlich verboten. Die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten ist sehr aufwändig und meist nicht sehr wirksam. Wenn jedoch säckeweise Nahrungsabfälle ausgelegt werden, müssen diese Täter ausfindig gemacht, belehrt und verwarnt werden.