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Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Tauben sind sehr standortreue Vögel. Diese Eigenschaft hat sich der Mensch für die Verwendung als Brieftaube zu Nutze gemacht. Auch über weite Entfernungen gelingt es diesen Tieren, ihren Heimatstandort wiederzufinden. Aufgrund der Rückkehr ist die Entnahme und das entfernte Aussetzen der Tiere keine geeignete Möglichkeit einer Reduzierung der Taubenpopulation. Für ein Töten der Tiere fehlt der vernünftige Grund, da die Stadttaube nicht per se als Schädling gewertet werden kann. Dies stellt einen Straftatbestand gemäß § 17 Tierschutzgesetz dar. Die grundsätzliche und zu behebende Ursache ist das häufige Füttern der Tiere. Die Tauben zu beseitigen, um den Grund einer Fütterung auszumerzen, würde selbst bei legaler Handlungsweise aufgrund des Neubesatzes der freigewordenen Nischen durch neu hinzufliegende Tauben zu keinem Erfolg führen. Die Stadtpolizei erhält immer mal wieder Beschwerden zu dem Thema. Zwischen dem 01.02.2021 und dem 25.06.2021 sind insgesamt vier Beschwerden über das Füttern von Tauben in der S-Bahn-Station "Stresemannallee" eingegangen. Trotz der eingeleiteten Ermittlungen konnte die/der Verursachende nicht festgestellt werden. Für eine Anzeige sind konkrete Zeug/innenbeobachtungen nötig oder, dass Bedienstete der Stadtpolizei derartige Taten selbst wahrnehmen. Eine nachträgliche Ermittlung der Täterin oder des Täters anhand des ausgestreuten Futters ist in der Regel nicht möglich.