Liegenschaft Spohrstraße 1
Fragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er - wie im Mai angekündigt - die Eigentümerin unterdessen darauf hingewiesen hat, "dass auch dieser Bereich gärtnerisch zu gestalten ist", und ob dieser Bereich des Vorgartens inzwischen den Vorgaben der Vorgartensatzung entspricht.
Begründung
Vorgang: OM 5658/20 OBR 3; ST 911/20 Aus der Stellungnahme vom 11.05.2020, ST 911, geht unter anderem hervor, dass der Magistrat bezüglich der Liegenschaft Spohrstraße 1 "ein Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung einer vorgartensatzungskonformen Nutzung eingeleitet hat", wobei offensichtlich verfügt wurde, dass die Eigentümerin bedauerlicherweise ihr Kraftfahrzeug auch weiterhin "im rechten Vorgartenbereich" abstellen darf. Der linke Vorgartenbereich wurde zwar entsiegelt, entspricht aber nach wie vor nicht den Vorgaben der Vorgartensatzung.