Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in den beiden folgenden Fällen eine Verletzung der Vorgartensatzung und im ersten Fall zusätzlich eine Verletzung der Erhaltungssatzung Nordend-West vorliegt und wie er dagegen vorzugehen gedenkt: - Eckenheimer Landstraße 122: keine Bepflanzung des Vorgartens, sondern nur eine kahle Mulchfläche. Seit vielen Monaten kein Zaun zur Eckenheimer Landstraße. - Spohrstraße 1: Nutzung der Vorgartenfläche als Parkplatz für 2-3 Autos.
Begründung
Erhaltungssatzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in den beiden folgenden Fällen eine Verletzung der Vorgartensatzung und im ersten Fall zusätzlich eine Verletzung der Erhaltungssatzung Nordend-West vorliegt und wie er dagegen vorzugehen gedenkt: - Eckenheimer Landstraße 122: keine Bepflanzung des Vorgartens, sondern nur eine kahle Mulchfläche. Seit vielen Monaten kein Zaun zur Eckenheimer Landstraße. - Spohrstraße 1: Nutzung der Vorgartenfläche als Parkplatz für 2-3 Autos.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Annahme bei Enthaltung FDP