Ehemaliges Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad, Burgenlandweg 10
Fragen an den Magistrat
- Wann wurde die Ausschreibung Burgenlandweg 10 im Amtsblatt veröffentlicht?
- Wann und von wem wurde das Gebäude begutachtet?
- Wurde es inzwischen ausgemessen? Welche Daten wurden festgestellt?
- Wann und durch wen wurde der Wert des Gebäudes ermittelt?
- Auf welchen Berechnungsgrundlagen basierte die Wertermittlung? Welcher Wert ergab sich daraus?
- Wann hat die Bauaufsicht einer gewerblichen Nutzung zugestimmt?
- Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung zur Vergabe des Gebäudes in Erbbaupacht?
- Wer hat einen Verkauf avisiert bzw. beschlossen?
- Wer entscheidet über die Vergabe des Gebäudes in Erbbaupacht oder den Verkauf?
- Welche Kriterien liegen der Wahl der jeweiligen Möglichkeiten (Erbbaupacht/ Kauf) zugrunde?
- Wie wurde die Kaufpreisvorstellung der Stadt Frankfurt ermittelt?
- Bei der Besichtigung am 03.11.2020 lag kein Energieausweis vor. Wurde dieser inzwischen ausgestellt, und wenn ja, wann? Wie lautet das Ergebnis?
- Am Pforteneingang wurde ein neues Schild über die Öffnungs- und Schließzeiten des Friedhofes angebracht. Welche Relevanz haben diese Angaben für künftige Mieter bzw. Erwerber? Soll ein Schließdienst zu dessen Aufgaben gehören?
- Der letzte Absatz der Vergabekonditionen lautet: "Die Stadt Frankfurt behält sich eine freihändige Vergabe ebenso wie Nachverhandlungen oder die Abstandnahme von der Ausschreibung vor". Dieser Passus ist erklärungsbedürftig. Er stellt sich wie ein Freibrief für die Stadt dar. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert dieser?
Kontext
Bezugnehmend auf das Expose vom 23.10.2020 zur Vergabe des im Betreff genannten bebauten Grundstücks als gewerbliches Erbbaurecht wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Begründung
In dem genannten Expose befinden sich Unklarheiten und Ungereimtheiten, die Bürger bei der Besichtigung ebenfalls aufgeworfen haben. So war vom Kauf bislang keine Rede. Vielmehr hat das Grünflächenamt mit Schreiben vom 06.09.2017 die Rücknahme der Schlüssel damit begründet, dass der Magistrat beschlossen habe, die Liegenschaft in Erbbaupacht zu vergeben. Diese Absicht wurde noch einmal mit der Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018 ST 603 bestätigt: "... das Gebäude in Erbpacht zu vergeben. Nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten wird die Vergabe in Erbpacht öffentlich bekannt gemacht."