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Vermietung des Verwaltungsgebäudes des Waldfriedhofs Oberrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 603

Betreff: Vermietung des Verwaltungsgebäudes des Waldfriedhofs Oberrad Eine Bekanntmachung erfolgte nicht, da der Magistrat beabsichtigt das Gebäude in Erbpacht zu vergeben. Sobald die Vorbereitungsarbeiten zur Vergabe in Erbpacht (Vermessung des Grundstücks sowie Ermittlung des Gebäudewertes und des Erbbauzinses) abgeschlossen sind, wird die Vergabe öffentlich ausgeschrieben. Die Person, die im Gebäude Sanierungsleistungen durchführte, hat keinen Mietvertrag erhalten, da das Gebäude in Erbpacht vergeben werden soll. Sie bot dem Grünflächenamt an, sich ohne weitere rechtliche Verpflichtung um das Gebäude kümmern zu wollen und so eine weitere Verschlechterung der Gebäudesubstanz zu verhindern. Aufgrund von unterschiedlichen Beschwerden aus dem Stadtteil, bzw. Nachfragen zur weiteren Nutzung des Gebäudes, wurde das Zugangsrecht im September entzogen. Bisher nicht, da bisher noch keine Forderungen an das Grünflächenamt gestellt wurden. Zwischenzeitlich fand ein Ortstermin statt, bei dem vereinbart wurde, dass der Zeitaufwand der durchgeführten Arbeiten sowie der Materialaufwand dem Grünflächenamt benannt werden. Auf dieser Basis kann dann über eine Entschädigung entschieden werden. Der Magistrat hält an seiner Absicht fest, das Gebäude in Erbpacht zu vergeben. Nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten, wird die Vergabe in Erbpacht öffentlich bekannt gemacht.