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Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Wieso ist der Weg seit Jahrzehnten so ausgeschildert wie dargestellt?
  2. Wie beurteilt der Magistrat den Vorschlag, den Weg zukünftig mit dem Zeichen 240 als gemeinsamen Rad-/Gehweg zu beschildern? Das Radfahren muss dabei in beiden Richtungen möglich sein.
  3. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Beschilderung dort so zu gestalten, dass ein zeitgemäßes Radfahren auf dem Weg möglich ist, die zu Fuß Gehenden aber weiter geschützt sind?

Kontext

Seit Jahrzehnten ist der Weg entlang der Stroofstraße zwischen Nied und Griesheim als "Gehweg - Radfahrer frei" ausgeschildert (Zeichen 239 in Kombination mit Zusatzzeichen 1022-10). Streng genommen darf man dort mit dem Fahrrad nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Da der Weg aber sehr breit ist (drei Meter) und dort nur wenige Menschen zu Fuß unterwegs sind, wird dieser Weg allgemein als normaler Rad-/Gehweg mit normaler Radgeschwindigkeit genutzt. Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, hier Radfahrende auf einer Strecke von fast drei Kilometern auf einem breiten Weg zwischen Stadtteilen zur Schrittgeschwindigkeit zu zwingen.

Begründung

Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 sind eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens. Auf der unteren Hälfte ist ein Fahrrad abgebildet. Dieses Schild zwingt Radfahrende zur Rücksicht auf zu Fuß Gehende, ohne dass Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben wird. Diese Regelung würde viel eher der gelebten Praxis auf der Strecke entsprechen als die derzeitige Beschilderung.