Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- Wieso ist der Weg seit Jahrzehnten so ausgeschildert wie dargestellt?
- Wie beurteilt der Magistrat den Vorschlag, den Weg zukünftig mit dem Zeichen 240 als gemeinsamen Rad-/Gehweg zu beschildern? Das Radfahren muss dabei in beiden Richtungen möglich sein.
- Welche anderen Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Beschilderung dort so zu gestalten, dass ein zeitgemäßes Radfahren auf dem Weg möglich ist, die zu Fuß Gehenden aber weiter geschützt sind?
Begründung
Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 sind eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens. Auf der unteren Hälfte ist ein Fahrrad abgebildet. Dieses Schild zwingt Radfahrende zur Rücksicht auf zu Fuß Gehende, ohne dass Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben wird. Diese Regelung würde viel eher der gelebten Praxis auf der Strecke entsprechen als die derzeitige Beschilderung.