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Archäologischer Rundweg - Tafel vor dem Neubau der Römerstadtschule

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Sollen weiterhin die Aussagen (siehe oben - zweite Zitatpassage) auf der Tafel vor dem Neubau der Römerstadt bestehen bleiben, obwohl es Ausgrabungen auf dem Gelände gegeben hat und Erkenntnisse gewonnen wurden, die den Mutmaßungen widersprechen?
  2. Sollen die Aussagen auf der oben genannten Tafel bestehen bleiben, obwohl spätestens nach Eröffnung der Neubauten der Römerstadtschule die dort ausgestellten Repliken der Funde, die bei den Ausgrabungen auf dem Gelände gefunden wurden, dann den Schülerinnen und Schülern sowie der übrigen Öffentlichkeit zugänglich sind sowie die Darstellungen der gefundenen Fundamente auf dem Schulgelände sichtbar sind?
  3. Soll entgegen der Aussage aus der ersten Textpassage, dass "der Archäologische Rundweg entlang der wichtigsten bekannten Baudenkmäler" führt, die Ausgrabungsergebnisse zum Stadttor auf dem Gelände, das heute die Feuerwehrwache 21 beherbergt, nicht dargestellt werden oder ist dieser Fund kein wichtiges und bekanntes Baudenkmal?
  4. Was wurde hinsichtlich der in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 341, aufgelisteten möglichen Maßnahmen bisher unternommen und wann ist mit sichtbaren Ergebnissen zu rechnen?

Begründung

In der ersten oben aufgeführten Textpassage wird auf die Bedeutung der römischen Stadt Nida hingewiesen. Dies steht im Widerspruch zu der Behandlung der aufgestellten Tafeln hinsichtlich deren Erweiterung und Aktualisierung. In einem Zeitraum von 20 Jahren haben sich auch die Möglichkeiten der Darstellung deutlich verändert und erweitert. Auch diese Möglichkeiten wurden bisher für das wichtige Thema nicht berücksichtigt. Nach 20 Jahren erscheint es wirklich notwendig, die Tafeln des Archäologischen Rundwegs sowohl inhaltlich als auch optisch zu erneuern und den Rundweg zu erweitern. Falls die Tafel vor den Neubauten der Römerstadtschule hinsichtlich ihrer Aussage nicht erneuert wird, kommt der Leser zu dem Eindruck, dass ein Neubau auf einer Fläche erstellt wurde und es vergessen oder unterlassen wurde, vor Baubeginn auf der Grundstücksfläche nach dem römischen Erbe zu graben.