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Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 341 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA Der Archäologische Rundweg wurde im Jahr 2000 im Bereich der antiken Stadt Nida eingerichtet und wird seither unter dem Einsatz erheblicher personeller und finanzieller Mittel vom Magistrat - Archäologisches Museum - betreut. Er erschließt wesentliche Teile des Siedlungsgebietes und die wichtigsten bislang bekannten öffentlichen Bauten Nidas wie die Bäder (Thermen), das Theater, den Marktplatz (Forum), die Stadtmauer, Heiligtümer, Gewerbegebiete und die Gräberfelder. Der Rundweg umfasst aktuell elf Standorte mit Informationstafeln im Bereich des Siedlungsgebietes von Nida. Eine weitere Tafel am Südende der "Hadrianstraße", die auf den römischen Hafen hinwies, wurde 2013 zerstört und bislang nicht ersetzt. Die Erschließung für die Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen von in regelmäßigen Abständen angebotenen Führungen durch Mitarbeiter des Museums; zudem können Rundgänge von Gruppen über das Museum gebucht werden. Die Schautafeln werden vierteljährlich von Mitarbeitern des Archäologischen Museums kontrolliert und instand gehalten. Beschmierte Tafeln werden gereinigt, beschädigte ausgetauscht. Ein dauerhafter und effektiver Schutz vor Vandalismus ist nicht gegeben. Vorübergehende Einschränkungen des Erscheinungsbildes sind deshalb, wie an anderen baulichen Einrichtungen der Stadt, nicht zu vermeiden. Dies spiegelt die Problematik der dauerhaften Pflege von Installationen im öffentlichen Raum wieder, die dort zur Vermittlung von bzw. zur Erinnerung an historische Stätten und Ereignisse aufgestellt werden. In Bezug auf die Anregung des Ortsbeirats zur Überarbeitung und ggfs. Ergänzung des Archäologischen Rundwegs in der Nordweststadt sind folgende grundlegenden Punkte zu bedenken: Die Überarbeitung und Neugestaltung einzelner Tafeln oder gar des gesamten Konzeptes bzw. die Erstellung einer Broschüre bedingten umfangreichere Vorarbeiten, zu denen auch wissenschaftliche Recherchen gehörten. Voraussetzung für die Umsetzung der gewünschten Anregungen wäre zunächst eine Erfassung des Ist-Zustandes sowie darauf aufbauend die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes der zu planenden Maßnahmen. Im Fall der Ergänzung einzelner Tafeln ist es unerlässlich, das bisherige Layout sowie das bestehende grafische Grundkonzept beizubehalten. Die wissenschaftliche Leitung und Koordination für diese Arbeiten muss in Händen des Archäologischen Museums liegen. Für die Umsetzung kann es notwendig werden, freie Mitarbeiter über Werkverträge zu engagieren, da diese Arbeiten im laufenden Dienstbetrieb u. U. nicht geleistet werden können. Darüber hinaus erscheint im Sinn einer modernen, auch jüngere Menschen ansprechenden Präsentation die Entwicklung einer App für Smartphones und Tablets sinnvoll, die den Archäologischen Rundweg vollständig erschließt. Damit böte sich die Möglichkeit, altersgerecht und differenziert mit den Möglichkeiten moderner Medien die für Laien eher sperrigen und schwer verstehbaren Grabungsbefunde zu erschließen. Zudem wären denkbare und wünschenswerte Erweiterungen wie z. B. im Fall des derzeit vom Denkmalamt der Stadt untersuchten römischen Tempelbezirkes auf dem Gelände der "Römerstadtschule" ohne großen Aufwand umsetzbar. Die wissenschaftliche Betreuung solch einer App sollte unbedingt beim Archäologischen Museum Frankfurt liegen. Ein vergleichbares Projekt zum Limes in Hessen wurde in Kooperation zwischen der Hochschule RheinMain (Wiesbaden) und der Hessenarchäologie (Landesamt für Denkmalpflege Hessen) umgesetzt und kann als Beispiel dienen. Kontakte zu den Projektbeteiligten bestehen bereits. Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass für die hier angezeigten Anmerkungen im Etat des Archäologischen Museums keine Mittel vorhanden sind und insofern ein grundsätzlicher Finanzierungsvorbehalt besteht. Zu den einzelnen aufgeführten Punkten: 1. Kann seitens des Magistrats - Archäologisches Museum - erfolgen. Grundsätzlich ist zuvor jedoch ein Gesamtkonzept für das geplante Vorgehen zu erstellen und die ggfs. notwendige Finanzierung von Maßnahmen zu klären (Druck neuer Tafeln, Erstellen neuer Texte etc.). 2. Überprüfung im Zuge einer Gesamtaufnahme als Voraussetzung für weitere Schritte. Ein neuer Aufstellungsort der Tafel für die Anlegestelle/Hafen in Absprache mit dem Ortsbeirat 8 ist denkbar, wobei der alte Aufstellungsort in idealer Weise geeignet war. Ggfs. ist zu prüfen, in wieweit Dopplungen mit den bestehenden Tafeln des Geopfades zu vermeiden sind. 3. Eine entsprechende Maßnahme ist geplant und wird in Absprache mit der Branddirektion vorbereitet. Im Jahr 2017 wurde bereits ein römisches Kellerfenster aus den Grabungen des Denkmalamtes am Ort aus dem Bestand des Archäologischen Museums in das Foyer der Feuerwache 21 überführt und ist seither dort ausgestellt. 4. Es ist geplant, das Areal des Tempelbezirks im Bereich der "Römerstadtschule" in den Rundweg einzubinden. Grundsätzlich ist hierbei jedoch die wissenschaftliche Auswertung der derzeit noch laufenden Ausgrabungen des Denkmalamtes wesentliche Voraussetzung. 5. Die Aufstellung einer Tafel im Nordwesten des antiken Siedlungsareals ist möglich. Zu denken wäre an eine Präsentation der Ergebnisse der Grabungen des Denkmalamtes vor dem nordwestlichen Stadttor von Nida. Dazu müsste ein geeigneter Aufstellungsort im Bereich der Bernadottestraße gefunden werden. Zu bedenken wäre, dass die Tafel abseits der übrigen Stationen läge und daher im Rahmen des Rundganges nur schwer einzubinden ist. 6. Die erwähnten Mauerreste sind nur noch teilweise am originalen Fundort erhalten, schlecht zugänglich und wenig attraktiv. Der sog. "Römerbrunnen" ist zudem keineswegs sicher als Befund aus der Römerzeit anzusprechen; selbst dann wären seine Lage und Funktion zu hinterfragen. Eine Ergänzung des Rundweges bzw. eine Aufstellung weiterer Schilder ist fachlich in diesen Fällen nicht zu vertreten. Ein Verweis auf einer der bestehenden Tafel hingegen würde eine Neugestaltung sowie einen Nachdruck derselben bedingen und damit zusätzliche Kosten verursachen. Das steht in keinem Verhältnis zum Erkenntnisgewinn für den Betrachter. Die Erfahrung bei vergleichbaren Situationen andernorts belegt, dass eine an der antiken Realität und Bedeutung der Befunde orientierte Gewichtung bei der Ausschilderung eines Rundweges entscheidend für die bewusste Rezeption durch die Betrachter ist. Es gilt gut abzuwägen, was sein kann und sein sollte. In den vorliegenden Fällen erscheint eine Beschilderung als nicht sinnvoll. 7. Der Schutzbau mit den Töpferöfen ist bereits Bestandteil des Rundweges (Station 10). 8. Siehe oben unter 4. 9. Der derzeitige Flyer gibt ausreichend Informationen und erfüllt den Zweck, das Interesse am Archäologischen Rundweg zu wecken, in bester Weise. Eine komplette Dokumentation der Texte und Illustrationen erscheint allein aufgrund der anfallenden Kosten und des Aufwandes als wenig sinnvoll. Mit dem im Dezember erschienenen Buch "Die Römer in Frankfurt" von Dr. Peter Fasold liegt zudem nun eine aktuelle, umfangreiche und attraktive Gesamtdarstellung der römischen Epoche in Frankfurt vor. Eine weitere kostenverursachende Broschüre mit Fokus auf den Rundweg in der Nordweststadt ist daher nicht vorgesehen. Vielmehr könnten interessierten Besuchern im Zug der Entwicklung der oben angesprochenen App digital bei Bedarf weitergehende Informationen auf verschiedenen Levels zugänglich gemacht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2295 Auskunftsersuchen vom 22.10.2020, V 1782