Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2018, ST 341 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg
in der Römerstadt NIDA Der Archäologische Rundweg wurde im
Jahr 2000 im Bereich der antiken Stadt Nida eingerichtet und wird seither unter
dem Einsatz erheblicher personeller und finanzieller Mittel vom Magistrat -
Archäologisches Museum - betreut. Er erschließt wesentliche Teile des
Siedlungsgebietes und die wichtigsten bislang bekannten öffentlichen Bauten
Nidas wie die Bäder (Thermen), das Theater, den Marktplatz (Forum), die
Stadtmauer, Heiligtümer, Gewerbegebiete und die Gräberfelder. Der Rundweg
umfasst aktuell elf Standorte mit Informationstafeln im Bereich des
Siedlungsgebietes von Nida. Eine weitere Tafel am Südende der "Hadrianstraße",
die auf den römischen Hafen hinwies, wurde 2013 zerstört und bislang nicht
ersetzt. Die
Erschließung für die Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen von in regelmäßigen
Abständen angebotenen Führungen durch Mitarbeiter des Museums; zudem können
Rundgänge von Gruppen über das Museum gebucht werden. Die Schautafeln werden vierteljährlich von
Mitarbeitern des Archäologischen Museums kontrolliert und instand gehalten.
Beschmierte Tafeln werden gereinigt, beschädigte ausgetauscht. Ein dauerhafter
und effektiver Schutz vor Vandalismus ist nicht gegeben. Vorübergehende
Einschränkungen des Erscheinungsbildes sind deshalb, wie an anderen baulichen
Einrichtungen der Stadt, nicht zu vermeiden. Dies spiegelt die Problematik der
dauerhaften Pflege von Installationen im öffentlichen Raum wieder, die dort zur
Vermittlung von bzw. zur Erinnerung an historische Stätten und Ereignisse
aufgestellt werden. In Bezug auf die Anregung des Ortsbeirats zur
Überarbeitung und ggfs. Ergänzung des Archäologischen Rundwegs in der
Nordweststadt sind folgende grundlegenden Punkte zu bedenken: Die Überarbeitung und Neugestaltung
einzelner Tafeln oder gar des gesamten Konzeptes bzw. die Erstellung einer
Broschüre bedingten umfangreichere Vorarbeiten, zu denen auch wissenschaftliche
Recherchen gehörten. Voraussetzung für die Umsetzung der gewünschten Anregungen
wäre zunächst eine Erfassung des Ist-Zustandes sowie darauf aufbauend die
Entwicklung eines Gesamtkonzeptes der zu planenden Maßnahmen. Im Fall der
Ergänzung einzelner Tafeln ist es unerlässlich, das bisherige Layout sowie das
bestehende grafische Grundkonzept beizubehalten. Die wissenschaftliche Leitung und Koordination für
diese Arbeiten muss in Händen des Archäologischen Museums liegen. Für die
Umsetzung kann es notwendig werden, freie Mitarbeiter über Werkverträge zu
engagieren, da diese Arbeiten im laufenden Dienstbetrieb u. U. nicht geleistet
werden können.
Darüber hinaus erscheint im Sinn
einer modernen, auch jüngere Menschen ansprechenden Präsentation die
Entwicklung einer App für Smartphones und Tablets sinnvoll, die den
Archäologischen Rundweg vollständig erschließt. Damit böte sich die
Möglichkeit, altersgerecht und differenziert mit den Möglichkeiten moderner
Medien die für Laien eher sperrigen und schwer verstehbaren Grabungsbefunde zu
erschließen. Zudem wären denkbare und wünschenswerte Erweiterungen wie z. B. im
Fall des derzeit vom Denkmalamt der Stadt untersuchten römischen Tempelbezirkes
auf dem Gelände der "Römerstadtschule" ohne großen Aufwand umsetzbar. Die wissenschaftliche Betreuung solch
einer App sollte unbedingt beim Archäologischen Museum Frankfurt liegen. Ein
vergleichbares Projekt zum Limes in Hessen wurde in Kooperation zwischen der
Hochschule RheinMain (Wiesbaden) und der Hessenarchäologie (Landesamt für
Denkmalpflege Hessen) umgesetzt und kann als Beispiel dienen. Kontakte zu den
Projektbeteiligten bestehen bereits. Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass für die hier
angezeigten Anmerkungen im Etat des Archäologischen Museums keine Mittel
vorhanden sind und insofern ein grundsätzlicher Finanzierungsvorbehalt
besteht. Zu den einzelnen aufgeführten Punkten: 1. Kann seitens des Magistrats - Archäologisches
Museum - erfolgen. Grundsätzlich ist zuvor jedoch ein Gesamtkonzept für das
geplante Vorgehen zu erstellen und die ggfs. notwendige Finanzierung von
Maßnahmen zu klären (Druck neuer Tafeln, Erstellen neuer Texte etc.). 2. Überprüfung im Zuge einer Gesamtaufnahme als
Voraussetzung für weitere Schritte. Ein neuer Aufstellungsort der Tafel für die
Anlegestelle/Hafen in Absprache mit dem Ortsbeirat 8 ist denkbar, wobei der
alte Aufstellungsort in idealer Weise geeignet war. Ggfs. ist zu prüfen, in
wieweit Dopplungen mit den bestehenden Tafeln des Geopfades zu vermeiden
sind. 3. Eine entsprechende Maßnahme ist
geplant und wird in Absprache mit der Branddirektion vorbereitet. Im Jahr 2017
wurde bereits ein römisches Kellerfenster aus den Grabungen des Denkmalamtes am
Ort aus dem Bestand des Archäologischen Museums in das Foyer der Feuerwache 21
überführt und ist seither dort ausgestellt. 4. Es ist geplant, das Areal des Tempelbezirks im
Bereich der "Römerstadtschule" in den Rundweg einzubinden. Grundsätzlich ist
hierbei jedoch die wissenschaftliche Auswertung der derzeit noch laufenden
Ausgrabungen des Denkmalamtes wesentliche Voraussetzung. 5. Die Aufstellung einer Tafel im Nordwesten des
antiken Siedlungsareals ist möglich. Zu denken wäre an eine Präsentation der Ergebnisse
der Grabungen des Denkmalamtes vor dem nordwestlichen Stadttor von Nida. Dazu
müsste ein geeigneter Aufstellungsort im Bereich der Bernadottestraße gefunden
werden. Zu bedenken wäre, dass die Tafel abseits der übrigen Stationen läge und
daher im Rahmen des Rundganges nur schwer einzubinden ist. 6. Die erwähnten Mauerreste sind nur noch teilweise
am originalen Fundort erhalten, schlecht zugänglich und wenig attraktiv. Der
sog. "Römerbrunnen" ist zudem keineswegs sicher als Befund aus der Römerzeit
anzusprechen; selbst dann wären seine Lage und Funktion zu hinterfragen. Eine
Ergänzung des Rundweges bzw. eine Aufstellung weiterer Schilder ist fachlich in
diesen Fällen nicht zu vertreten. Ein Verweis auf einer der bestehenden Tafel hingegen
würde eine Neugestaltung sowie einen Nachdruck derselben bedingen und damit
zusätzliche Kosten verursachen. Das steht in keinem Verhältnis zum
Erkenntnisgewinn für den Betrachter. Die Erfahrung bei vergleichbaren
Situationen andernorts belegt, dass eine an der antiken Realität und Bedeutung
der Befunde orientierte Gewichtung bei der Ausschilderung eines Rundweges
entscheidend für die bewusste Rezeption durch die Betrachter ist. Es gilt gut
abzuwägen, was sein kann und sein sollte. In den vorliegenden Fällen erscheint
eine Beschilderung als nicht sinnvoll. 7. Der Schutzbau mit den Töpferöfen ist bereits
Bestandteil des Rundweges (Station 10). 8. Siehe oben unter 4. 9. Der derzeitige Flyer gibt ausreichend
Informationen und erfüllt den Zweck, das Interesse am Archäologischen Rundweg
zu wecken, in bester Weise. Eine komplette Dokumentation der Texte und
Illustrationen erscheint allein aufgrund der anfallenden Kosten und des
Aufwandes als wenig sinnvoll. Mit dem im Dezember erschienenen Buch "Die Römer
in Frankfurt" von Dr. Peter Fasold liegt zudem nun eine aktuelle, umfangreiche
und attraktive Gesamtdarstellung der römischen Epoche in Frankfurt vor. Eine
weitere kostenverursachende Broschüre mit Fokus auf den Rundweg in der
Nordweststadt ist daher nicht vorgesehen. Vielmehr könnten interessierten
Besuchern im Zug der Entwicklung der oben angesprochenen App digital bei Bedarf
weitergehende Informationen auf verschiedenen Levels zugänglich gemacht
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2017, OM 2295
Auskunftsersuchen
vom 22.10.2020, V
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