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Schulentwicklungsplan 2018 - 2024 hier: Errichtung einer Grundschule in Heddernheim mit Wirkung zum Schuljahr 2021/2022

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Ist die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme mit Wirkung zum Schuljahr 2021/2022 überhaupt realistisch?
  2. Im Baugebiet "Sandelmühle" ist nur der Bau einer KITA geplant, das bestätigte das Stadtplanungsamt. Gibt es also eine baureife Fläche für diesen Neubau?

Kontext

Im neuen Schulentwicklungsplan ist niedergeschrieben, dass aufgrund eines hohen Bedarfs und zur Entlastung der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim eine neue dreizügige Grundschule im Grundschulbezirk zum Schuljahr 2021/22 errichtet und eröffnet werden soll. Der Ortsbeirat begrüßt dies grundsätzlich.

Begründung

Man sollte nicht das Ziel, wie die "Neueröffnung 2021/22" niederschreiben, wenn nicht auch relativ klar ist, dass man es auch umsetzen kann. Sonst ist es das Papier nicht wert. Wir hoffen das Beste.

Beratungsverlauf 8 Sitzungen

Sitzung 45
OBR 8
TO I, TOP 32
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 2
OBR 8
TO I, TOP 41
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 3
OBR 8
TO I, TOP 44
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 4
OBR 8
TO I, TOP 20
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 5
OBR 8
TO I, TOP 50
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 6
OBR 8
TO I, TOP 34
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 7
OBR 8
TO I, TOP 44
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 8
OBR 8
TO I, TOP 38
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat verzichtet auf die Vorlage einer Stellungnahme, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat.
Zustimmung:
Alle