Wann ist mit einem Rückbau der Freifläche vor der Liegenschaft "Eschborner Landstraße 100" zu rechnen?
Fragen an den Magistrat
- Wann ist mit der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu rechnen?
- Wann könnte mit dem Rückbau der Schotterfläche in eine Grünfläche gerechnet werden?
Kontext
In der Stellungnahme ST 2358 vom 20.02.19 antwortete der Magistrat bezüglich der Freifläche vor der Liegenschaft "Eschborner Landstraße 100", dass er die Liegenschaft überprüft und folgendes festgestellt habe: "... dass die geschotterte Fläche vor der Liegenschaft nicht nur gegen die Regelungen der Vorgartensatzung verstößt, sondern auch einen Widerspruch zu der für diese Liegenschaft erteilten Baugenehmigung darstellt, die für diesen Bereich eine Grünfläche festsetzt. Der Magistrat wird zur Wiederherstellung einer satzungs- und baugenehmigungskonformen Nutzung ein Verwaltungsverfahren einleiten." Dies erweckte den Eindruck, als wäre mit einer umgehenden Einleitung einer entsprechenden Maßnahme zu rechnen. Stattdessen stellte nun die Firma auf der geschotterten Fläche einen Fahrradständer für zwölf Fahrräder auf (siehe Foto im Anhang). Dies lässt vermuten, dass bislang noch kein Verwaltungsverfahren eingeleitet wurde.