Wann ist mit einem Rückbau der Freifläche vor der Liegenschaft "Eschborner Landstraße 100" zu rechnen?
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat darf zunächst korrigieren, dass er seine Stellungnahme ST 2358 am 20.12.2019 und nicht am 20.02.2019 abgegeben hat. Der Magistrat hatte sich zur Wiederherstellung der baurechts- und vorgartensatzungskonformen Zustände mit dem Eigentümer in Verbindung gesetzt, der daraufhin einen Architekten mit der weiteren Planung der Vorgartenfläche beauftragt hat. Das vom Architekten erstellte neue Vorgartenkonzept sieht neben der Neugestaltung der Grünflächen im Sinne der Vorgartensatzung auch die Nutzung eines kleineren Bereichs unmittelbar vor der Fassade und deutlich vom Gehweg zurückgesetzt als Außengastronomiefläche für die dort betriebene Kantine vor, was nach § 1 Abs. 4 der Vorgartensatzung ausnahmsweise zulässig ist. Zudem ist die Umgestaltung der Feuerwehraufstellfläche und der Mülltonnenabstellplätze geplant, so dass für die Umsetzung dieser Maßnahmen die Einreichung eines Bauantrags erforderlich ist. Die neuen Planungen wurden jetzt mit dem Magistrat vorabgestimmt; der Bauantrag soll in Kürze eingereicht werden. Der vom Eigentümer beauftragte Architekt hat mitgeteilt, dass eine Umsetzung der Baumaßnahme bis Ende des Jahres beabsichtigt ist.