Rückbau sogenannter „Schottergärten“
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2358
Betreff: Rückbau sogenannter "Schottergärten" Der Magistrat hat die Liegenschaft Eschborner Landstraße 100 aufgrund der Ortsbeiratsanregung überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die geschotterte Fläche vor der Liegenschaft nicht nur gegen die Regelungen der Vorgartensatzung verstößt, sondern auch einen Widerspruch zu der für diese Liegenschaft erteilten Baugenehmigung darstellt, die für diesen Bereich eine Grünfläche festsetzt. Der Magistrat wird zur Wiederherstellung einer satzungs- und baugenehmigungskonformen Nutzung ein Verwaltungsverfahren einleiten.