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ST 1797 vom 16.09.2019

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

1. wann genau der Magistrat sich zuletzt für das neue Gesetz eingesetzt hat bzw. ob und wann er sich erneut und verstärkt dafür einzusetzen gedenkt; 2. warum, unabhängig davon, "die Einrichtung eines Meldeportals für leer stehenden Wohnraum mit einer konkreten Erhebung und Erfassung zu dauerhaft leer stehenden Wohnungen oder Wohnimmobilien nicht zielführend" sein soll; 3. welches Gesetz besagt, dass "der Magistrat schon aus datenschutzrechtlichen Gründen an der Ermittlung oder Verwendung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit leer stehenden Wohnungen gehindert" wird.

Begründung

Vorgang: OM 4690/19 OBR 3; ST 1797/19 Zwar hält die hessische Landesregierung, namentlich der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, leer stehende Häuser und Wohnungen für Einzelfälle, aber die Klagen der Ortsbeiräte über zunehmenden Wohnungsleerstand in ihren Stadtteilen häufen sich. Der Mieterbund spricht von 10.000 und mehr leer stehenden Wohnungen. Und "warum die Landesregierung Städten wie Frankfurt kein rechtliches Instrumentarium geben will, um das Ausmaß des Leerstandes überhaupt erheben zu können", versteht nicht nur die zitierte Reporterin nicht (hr-info vom 11.12.19). Wie der o. g. Stellungnahme des Magistrats zu entnehmen ist, "haben sich die Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main gegenüber den jeweils zuständigen Ministerien mehrmals dafür eingesetzt, ein neues Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu initiieren."

Verknüpfte Vorlagen