Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM
4690 entstanden aus Vorlage:
OF 646/3 vom
13.03.2019 Betreff: Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer
stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum
vorzugehen Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der Landesregierung Gespräche mit dem Ziel zu
führen, der Stadt Frankfurt per Verordnung das Recht einzuräumen, effizient
gegen Wohnungsleerstand und andere Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum
vorgehen zu können; 2. ein amtliches Meldeportal für leer stehenden
Wohnraum (Leerstandsmelder) einzurichten. Begründung: Im Nordend gibt es zahlreiche Häuser, die seit
Jahren, zum Teil seit zehn Jahren und länger, leer stehen und so dem
Wohnungsmarkt entzogen sind. Es kann und darf nicht sein, dass der Stadt
Frankfurt das Recht vorenthalten wird, dagegen wirksam vorgehen zu können. Ein
städtisches Meldeportal für leer stehenden Wohnraum macht es möglich, Hinweisen
aus der Bürgerschaft, von Ortsbeiräten etc. nachzugehen, diese auf
Stichhaltigkeit zu überprüfen sowie Dauer und Ursachen des Leerstandes zu
identifizieren. Damit kann die Stadt Frankfurt ihre Position der Öffentlichkeit
und auch dem Land gegenüber mit belastbaren Daten und Sachverhalten stärken und
vielleicht auch den Druck auf die für den Leerstand verantwortlichen Eigentümer
erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2019, ST 1797
Auskunftsersuchen
vom 28.05.2020, V
1653 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 64 0