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Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4690 entstanden aus Vorlage: OF 646/3 vom 13.03.2019 Betreff: Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der Landesregierung Gespräche mit dem Ziel zu führen, der Stadt Frankfurt per Verordnung das Recht einzuräumen, effizient gegen Wohnungsleerstand und andere Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen zu können; 2. ein amtliches Meldeportal für leer stehenden Wohnraum (Leerstandsmelder) einzurichten. Begründung: Im Nordend gibt es zahlreiche Häuser, die seit Jahren, zum Teil seit zehn Jahren und länger, leer stehen und so dem Wohnungsmarkt entzogen sind. Es kann und darf nicht sein, dass der Stadt Frankfurt das Recht vorenthalten wird, dagegen wirksam vorgehen zu können. Ein städtisches Meldeportal für leer stehenden Wohnraum macht es möglich, Hinweisen aus der Bürgerschaft, von Ortsbeiräten etc. nachzugehen, diese auf Stichhaltigkeit zu überprüfen sowie Dauer und Ursachen des Leerstandes zu identifizieren. Damit kann die Stadt Frankfurt ihre Position der Öffentlichkeit und auch dem Land gegenüber mit belastbaren Daten und Sachverhalten stärken und vielleicht auch den Druck auf die für den Leerstand verantwortlichen Eigentümer erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1797 Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 64 0