Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1797 Betreff: Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen Seit 01.02.1972 galt in Frankfurt am Main - wie in zahlreichen anderen hessischen Städten und Gemeinden - das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum nach Artikel 6 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Mietrechtsverbesserungsgesetz - MRVerbG -). Hiernach waren in Gemeinden, in denen Wohnungsmangel herrschte, die Be-seitigung, das Leerstehenlassen sowie die Nutzungsänderung von Wohnraum grundsätzlich verboten und durften nur mit einer besonderen Ausnahmegenehmigung der Kommune erfol-gen. Die Hessische Landesregierung hielt im Jahr 2004 die Anwendung des Verbotes der Zweck-entfremdung von Wohnraum für nicht mehr opportun. Ungeachtet der Situation, dass eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen in Frankfurt am Main auch weiterhin nicht bestand, hat sie die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots mit Wirkung ab 27.05.2004 für alle Städte und Gemeinden in Hessen - mithin auch für Frankfurt am Main - aufgehoben. Aufgrund dieser Entscheidung der Hessischen Landesregierung hat der Magistrat seitdem keine Möglichkeit der Intervention gegen den Leerstand von Wohnungen. Mehrmals haben sich die Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main gegenüber dem jeweils zuständigen Hessischen Ministerium dafür eingesetzt, ein neues Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu initiieren, das der Stadt eine Interventionsmöglichkeit gegen das Leerstehenlassen von Wohnungen gibt. Auch in seinen Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen einer Fraktion des Hessischen Landtags hat der Magistrat die Bedeutung eines solchen Gesetzes für Frankfurt dargelegt. Anders als in mehreren anderen Bundesländern wurde jedoch vom Hessischen Landtag ein Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum bislang nicht beschlossen. Da eine gesetzliche Aufgabe zur Intervention bei Leerständen aktuell nicht besteht, ist der Magistrat schon aus datenschutzrechtlichen Gründen an der Ermittlung oder Verwendung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit leerstehenden Wohnungen gehindert. Damit ist auch die Einrichtung eines Meldeportals für leerstehenden Wohnraum mit einer konkreten Erhebung und Erfassung zu dauerhaft leerstehenden Wohnungen oder Wohnimmobilien nicht zielführend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4690 Antrag vom 03.03.2020, OF 843/3 Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653