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Umwandlung der Heinestraße in einen verkehrsberuhigten Bereich

Vorlagentyp: V

Begründung

Der Antrag fußt auf Bitten der Anwohner nach einer Spielstraße, für die sie in kürzester Zeit 60 Unterschriften sammeln konnten. Der Wunsch entstand während einer achtmonatigen Straßensperrung im vergangenen Jahr, die laut Aussagen kaum merkliche Veränderungen nach sich zog. Des Weiteren argumentieren die Anwohner, dass in der kurzen Straße viele Familien mit Kindern wohnen, die den Straßenraum zum Spielen nutzen. Da zudem die Straße nicht sehr frequentiert sei (keine Handwerksbetriebe), sei eine Beruhigung daher wünschenswert und von Vorteil.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1649 entstanden aus Vorlage: OF 814/3 vom 06.02.2020 Betreff: Umwandlung der Heinestraße in einen verkehrsberuhigten Bereich Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Heinestraße in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden kann. Begründung: Der Antrag fußt auf Bitten der Anwohner nach einer Spielstraße, für die sie in kürzester Zeit 60 Unterschriften sammeln konnten. Der Wunsch entstand während einer achtmonatigen Straßensperrung im vergangenen Jahr, die laut Aussagen kaum merkliche Veränderungen nach sich zog. Des Weiteren argumentieren die Anwohner, dass in der kurzen Straße viele Familien mit Kindern wohnen, die den Straßenraum zum Spielen nutzen. Da zudem die Straße nicht sehr frequentiert sei (keine Handwerksbetriebe), sei eine Beruhigung daher wünschenswert und von Vorteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1711 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 13