Umwandlung der Heinestraße in einen verkehrsberuhigten Bereich
Vorlagentyp: V
Begründung
Der Antrag fußt auf Bitten der Anwohner nach einer Spielstraße, für die sie in kürzester Zeit 60 Unterschriften sammeln konnten. Der Wunsch entstand während einer achtmonatigen Straßensperrung im vergangenen Jahr, die laut Aussagen kaum merkliche Veränderungen nach sich zog. Des Weiteren argumentieren die Anwohner, dass in der kurzen Straße viele Familien mit Kindern wohnen, die den Straßenraum zum Spielen nutzen. Da zudem die Straße nicht sehr frequentiert sei (keine Handwerksbetriebe), sei eine Beruhigung daher wünschenswert und von Vorteil.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1649
entstanden aus Vorlage:
OF 814/3 vom
06.02.2020 Betreff: Umwandlung der Heinestraße in einen
verkehrsberuhigten Bereich Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Heinestraße in einen verkehrsberuhigten
Bereich umgewandelt werden kann. Begründung: Der Antrag fußt auf Bitten der Anwohner nach einer
Spielstraße, für die sie in kürzester Zeit 60 Unterschriften sammeln konnten.
Der Wunsch entstand während einer achtmonatigen Straßensperrung im vergangenen
Jahr, die laut Aussagen kaum merkliche Veränderungen nach sich zog. Des
Weiteren argumentieren die Anwohner, dass in der kurzen Straße viele Familien
mit Kindern wohnen, die den Straßenraum zum Spielen nutzen. Da zudem die Straße
nicht sehr frequentiert sei (keine Handwerksbetriebe), sei eine Beruhigung
daher wünschenswert und von Vorteil. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.09.2020, ST 1711
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3
am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 13