Am Adlerflychtspielplatz eine Spielstraße einrichten
Vorlagentyp: V
Begründung
Die Spiel- und Bewegungsräume im Nordend sind begrenzt, gleichzeitig steigen die Bevölkerungszahlen auch hier ständig an. Die vorgeschlagene Straße ist keine Durchgangsstraße und würde mit ihrer Umwandlung in eine Spielstraße bzw. einen verkehrsberuhigten Bereich eine Erweiterung des Adlerflychtspielplatzes bedeuten und damit einen besonderen Mehrwert erzeugen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1650
entstanden aus Vorlage:
OF 835/3 vom
03.03.2020 Betreff: Am Adlerflychtspielplatz eine Spielstraße
einrichten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob es möglich ist, die Straße zwischen Adlerflychtstraße und
Stalburgstraße, die am Adlerflychtspielplatz entlang führt (parallel zum
Oederweg), als Spielstraße bzw. verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Auf der
zum Spielplatz gelegenen Seite sollten zwischen 20:00 Uhr und
08:00 Uhr die derzeitig genehmigten Parkplätze
erhalten bleiben. Auf der dem Spielplatz gegenüberliegenden Seite können die
derzeitig ausgewiesen Parkplätze erhalten bleiben. Begründung: Die Spiel- und Bewegungsräume im Nordend sind
begrenzt, gleichzeitig steigen die Bevölkerungszahlen auch hier ständig an. Die
vorgeschlagene Straße ist keine Durchgangsstraße und würde mit ihrer Umwandlung
in eine Spielstraße bzw. einen verkehrsberuhigten Bereich eine Erweiterung des
Adlerflychtspielplatzes bedeuten und damit einen besonderen Mehrwert erzeugen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.09.2020, ST 1710
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3
am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 13