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Umwandlung der Heinestraße in einen verkehrsberuhigten Bereich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Mit Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verkehrsberuhigter Bereich" beschilderte Straßen müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Dies kann unter anderem dadurch erreicht werden, dass sich der Ausbau der Straße deutlich von angrenzenden Straßen, die nicht mit Verkehrszeichen 325 StVO beschildert sind, unterscheidet. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau der gesamten Straßenbreite erforderlich. Außer Parkmarkierungen dürfen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die Heinestraße weist eindeutig getrennte Gehweg- und Fahrbahnbereiche aus, die mittels hoher Bordsteine abgesichert sind. Es besteht beidseitig eine umfassende Parkbeschilderung inklusive Bewohnerparken. Um Mischverkehrsflächen zu schaffen, wo insbesondere zu Fuß Gehende die ganze Straßenbreite nutzen können, wäre eine bauliche Umgestaltung des Straßenabschnitts erforderlich. Die derzeit vorhandene Anzahl an Parkplätzen würde sich verringern, was den Parkdruck der Anwohnerschaft sowie illegales Parken verschärfen würde. Aus den genannten Gründen wird davon abgesehen, die Heinestraße in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln.

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