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Sollen die Mieterinnen und Mieter des Hauses Spohrstraße 62 aus ihren Wohnungen vertrieben werden, um Luxussanierungen zu ermöglichen?

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Ist dem Magistrat bekannt, dass der neue Eigentümer der Liegenschaft Spohrstraße 62, die WPS, plant, diese umfangreich zu modernisieren, und wenn ja, seit wann?
  2. Hat der Magistrat erwogen, die Liegenschaft zu erwerben, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen, die von einer Gentrifizierung bedroht werden? Schließlich war dem Magistrat bekannt, wie den Äußerungen des Leiters der Stabsstelle Mieterschutz zu entnehmen ist, dass der Investor bereits eine Immobilie in der Eckenheimer Landstraße erworben hat und die Mieterinnen und Mieter mit horrenden Mieterhöhungen als Folge von massiven Modernisierungen mit einer "Angst machenden Sprache" in mehreren Briefen eingeschüchtert hat.
  3. Ist dem Magistrat bekannt, dass seit August 2019 vor dem Haus ein Gerüst errichtet wurde, aber Arbeiten noch nicht begonnen wurden, wodurch sich die Bewohnerinnen und Bewohner bedrängt fühlen?
  4. Wie beurteilt der Magistrat die Äußerungen der WPS, Leitungen auszutauschen, was zur Folge hätte, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ein Dreivierteljahr die Toilette auf dem Hof benutzen müssten?
  5. Teilt der Magistrat die Meinung des Leiters der Stabsstelle Mieterschutz, der die von WPS angekündigten Modernisierungen "für nicht haltbar" hält?

Begründung

Der Fall Spohrstraße 62 zeigt, dass die Meinung des Gutachters zum Milieuschutz, dass in einigen Quartieren, wie z. B. dem nördlichen Teil der Spohrstraße, Milieuschutz nicht notwendig sei, weil sich dort nichts mehr in Richtung Gentrifizierung verändere, falsch ist. Mieterinitiativen und einige Ortsbeiräte haben dies schon früher festgestellt. Der Magistrat sollte darum Forderungen von Ortsbeiräten und Mieterinitiativen nachkommen, bestehende Milieuschutzsatzungen zu ergänzen bzw. neue zu erlassen.