Gesundheit geht vor! Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Leipziger Straße zum Schutz vor Corona die Nutzung der Fahrbahn gestatten
Fragen an den Magistrat
Begründung
Aufgrund der starken Frequentierung und der engen Gehwege auf der Leipziger Straße ist die nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes so dringend geforderte Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern nicht möglich. Häufig wechseln nun Fußgängerinnen und Fußgänger, um den Mindestabstand zu wahren, auf die Fahrbahn für Autos und Radfahrer, sodass gefährliche Verkehrssituationen die Folge sind. Auch vor dem Hintergrund der weitgehenden Kontakteinschränkungen und der weiteren notwendigen Maßnahmen, die zum Schutz der Bevölkerung im öffentlichen Raum getroffen wurden, muss die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner auch bei der Grundversorgung mit Lebensmitteln gewährleistet werden. Diese Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Passantinnen und Passanten könnte darüber hinaus auch dem Ankurbeln des Einzelhandels dienen, da viele Menschen aktuell die Leipziger Straße aus gesundheitlichen Gründen meiden müssen. Zudem verhindern Schlangen, die sich vor Geschäften aufgrund von Zugangsbeschränkungen bilden, und zahlreiche Baustellen, dass sich die Menschen auf der Leipziger Straße besser verteilen können. Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung vom 19.08.2019, OM 4956, zahlreiche Hinweise gegeben, wie die Umsetzung einer Sperrung stattfinden könnte. Aus dem Beschluss ergeben sich ggf. auch Chancen für den Einzelhandel und die Gastronomie in dieser besonderen Situation.