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Gesundheit geht vor! Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Leipziger Straße zum Schutz vor Corona die Nutzung der Fahrbahn gestatten

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

a) ob und in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang die Leipziger Straße für den Zeitraum der Corona-Pandemie für den Autoverkehr gesperrt werden kann und sollte, um den Fußgängerinnen und Fußgängern die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens eineinhalb Metern zu ermöglichen, um so den Infektionsschutz effektiv zu ermöglichen und die Verkehrssicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen.b) wie die Fußgängerinnen und Fußgänger auf stark frequentierten Einkaufsstraßen, insbesondere der Leipziger Straße, auf die dringende Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske für den Zeitraum der Corona-Pandemie aus Infektionsschutzgründen hingewiesen werden können;c) falls die Frage zu a) bejaht wird, sollte bei der Umsetzung die Anregung des Ortsbeirates vom 19.08.2019, OM 4956, mit der zusätzlichen Fragestellung Anwendung finden, ob bei der Sperrung in dieser Situation die Leipziger Straße auch für den Fahrradverkehr mindestens teil- und zeitweise gesperrt werden sollte.

Begründung

Aufgrund der starken Frequentierung und der engen Gehwege auf der Leipziger Straße ist die nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes so dringend geforderte Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern nicht möglich. Häufig wechseln nun Fußgängerinnen und Fußgänger, um den Mindestabstand zu wahren, auf die Fahrbahn für Autos und Radfahrer, sodass gefährliche Verkehrssituationen die Folge sind. Auch vor dem Hintergrund der weitgehenden Kontakteinschränkungen und der weiteren notwendigen Maßnahmen, die zum Schutz der Bevölkerung im öffentlichen Raum getroffen wurden, muss die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner auch bei der Grundversorgung mit Lebensmitteln gewährleistet werden. Diese Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Passantinnen und Passanten könnte darüber hinaus auch dem Ankurbeln des Einzelhandels dienen, da viele Menschen aktuell die Leipziger Straße aus gesundheitlichen Gründen meiden müssen. Zudem verhindern Schlangen, die sich vor Geschäften aufgrund von Zugangsbeschränkungen bilden, und zahlreiche Baustellen, dass sich die Menschen auf der Leipziger Straße besser verteilen können. Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung vom 19.08.2019, OM 4956, zahlreiche Hinweise gegeben, wie die Umsetzung einer Sperrung stattfinden könnte. Aus dem Beschluss ergeben sich ggf. auch Chancen für den Einzelhandel und die Gastronomie in dieser besonderen Situation.

Verknüpfte Vorlagen