Gesundheit geht vor! Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Leipziger Straße zum Schutz vor Corona die Nutzung der Fahrbahn gestatten
Stellungnahme des Magistrats
Zu a) und c): Die Leipziger Straße autofrei zu gestalten, hält der Magistrat für nicht zielführend. Es wären erhebliche und sehr aufwendige Maßnahmen notwendig, um die Leipziger Straße sperren zu lassen: In den Seitenstraßen Am Weingarten und Rohmerstraße (Einbahnstraßen) sowie Landgrafenstraße und Wildunger Straße müsste die ortsfeste Beschilderung bezüglich Haltverboten temporär gedreht, beziehungsweise gegen eine klappbare Beschilderung ausgetauscht werden. Die temporären, durch die Sperrung entstehenden Wendehammer in diesen Straßen müssten mit zusätzlicher klappbarer Haltverbotsbeschilderung ausgestattet werden. Denn dort dürfen Verkehrsteilnehmende weiterhin ein- und ausfahren. Jeweils an den Einmündungen der Seitenstraßen der Leipziger Straße müssten mobile massive Absperrungen aufgestellt werden, die Radfahrende passieren können. Dies gilt ebenfalls für die Zufahrt zur Leipziger Straße aus der Adalbertstraße kommend. Die Einbahnstraßen, die zu Sackgassen werden (Rohmerstraße, Am Weingarten) müssten für den Zeitraum der Schließung aufgehoben und als Sackgasse ohne Wendemöglichkeit beschildert werden. Entweder lässt sich dies auch mit einer klappbaren Beschilderung realisieren oder die vorhandene Beschilderung müsste ab- und dann wieder aufgedeckt werden. Hier würden auch zusätzliche temporäre Haltverbote (Ausweichbuchten) benötigt, da die Straßen sehr schmal sind und sich nicht für den Begegnungsverkehr eignen. In der Leipziger Straße selbst müssten ebenfalls temporäre Haltverbote aufgestellt werden, da es dort viele Parkmöglichkeiten gibt. Die Haltverbote sind rechtlich nur dann einwandfrei gültig und durchsetzbar, wenn diese drei volle Tage vorher aufgeklappt beziehungsweise aufgestellt wurden (Dokumentation erforderlich). Bei einer Sperrung der Leipziger Straße müssen die massiven Absperrungen an den Seitenstraßen aufgestellt, sowie die restliche klappbare Beschilderung geöffnet werden. Nach Ende der autofreien Zeit ist der Grundzustand insgesamt wiederherzustellen und zu dokumentieren. Für ortsfremde Autofahrende wäre noch das temporäre Aufstellen einer Umleitungsbeschilderung notwendig, da die einfache Blockumfahrung hier nicht greift. Unabhängig von den zuvor gemachten Ausführungen stehen keine Unterhaltungsmittel für weitere Beschilderungen zur Verfügung. Dies gilt insbesondere auch für die Kosten einer Fachfirma, um die Maßnahmen auszuführen. Gegebenenfalls müsste der Ortsbeirat die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Als besonders kritisch wird die Situation für schwerbehinderte Menschen eingeschätzt, die zum Beispiel den Sonderparkplatz vor dem Sanitätshaus in der Leipziger Straße nicht nutzen könnten. Ebenso würden die Sonderparkplätze in der Straße Am Weingarten zugunsten des Haltverbots bezüglich des dann notwendigen Wendehammers entfallen. Generell wird eindrücklich auf die derzeit angespannte finanzielle Lage der Stadt Frankfurt am Main verwiesen. Durch die Corona-Pandemie ist mit Mehraufwendungen und deutlichen Einnahmeverlusten (insbesondere Gewerbesteuer) zu rechnen, so dass sich nur zwingend erforderliche Maßnahmen umsetzen lassen. Ein Verkehrsversuch zur temporären Sperrung der Leipziger Straße zählt nicht dazu. Eine Sperrung der Leipziger Straße für den Radverkehr aufgrund einer Sperrung für den Autoverkehr wird seitens des Magistrats abgelehnt. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen gerade während der Corona-Pandemie das Fahrrad. Verkehrsflächen für den Radverkehr zu schaffen wäre nach Meinung des Magistrats sinnvoller als welche zu sperren. Sperrungen aufgrund der Corona-Pandemie im Stadtgebiet lassen sich im Übrigen personell schwer bis gar nicht umsetzen. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Zu b.: Die Empfehlungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) werden allgegenwärtig kommuniziert. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt handeln eigenverantwortlich darin, den Empfehlungen Folge zu leisten.