Fragen zur „Baustraße“ in Sindlingen
Vorlagentyp: V
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 161
entstanden aus Vorlage: OF 169/6 vom 19.09.2016
Betreff: Fragen zur "Baustraße" in Sindlingen Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten:
- Treffen Presseberichte zu, nach denen die bisher nur für Anliegerverkehr genutzte "Baustraße" zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) und zur Schlammentwässerungs- und -verbrennungsanlage (SEVA) derzeit so saniert wird, dass sie in Zukunft auch allgemeinen Schwerverkehr, verursacht von Gewerbebetrieben aus Sindlingen, aufnehmen kann?
- Wer entscheidet, welcher Verkehr diese Straße in Zukunft benutzen darf?
- Welche Kosten entstehen in der Zukunft für den Unterhalt der Straße, und wer trägt diese Kosten?
- Welche haftungsrechtlichen Änderungen würde eine eventuelle Öffnung der Straße für weiteren Schwerverkehr mit sich bringen?
- Wäre die Straße überhaupt geeignet, um weiteren Verkehr aufzunehmen?
- Wie wird sichergestellt, dass durch weiteren Schwerverkehr nicht noch mehr Probleme für die Radfahrerinnen/Radfahrer entstehen, die diese Straße als wichtigen Verbindungsweg zum Industriepark Höchst ebenfalls benutzen? Begründung: Bei einem Ortstermin vor einigen Jahren wurde seitens verschiedener Ämter darauf hingewiesen, dass die o. a. "Baustraße" nur für den Andienungsverkehr zu den Anlagen ARA und SEVA zugelassen ist. Da die Anlieferungen dieser Anlage zum Teil als Gefahrguttransporte gewertet werden müssen, wäre ein Unfall, bei dem zum Beispiel ein Lkw aufgrund von Begegnungsverkehr bei unbefestigtem Fahrbahnrand umstürzt, sowohl juristisch als auch in der Sache (Umweltgefährdung) ein großes Problem. Nun werden offensichtlich Ausweichstellen geschaffen, um dieses Problem zu lösen. Wenn die Straße dann auch für mehr Verkehr geöffnet wird, stellt sich jedoch die Frage, ob nicht dann trotz der baulichen Verbesserungen wieder neue Risiken geschaffen werden, die eigentlich nicht vertretbar sind. Auch die Belange der Radfahrerinnen/Radfahrer, die diese Straße benutzen, sind zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6